Anlagemodell CSA gescheitert – Anspruch auf Schadensersatz?
Die beiden CSA Beteiligungsfonds waren Teil der Firmenstruktur um Frankonia und Deltoton, bei denen es in den letzten Jahren vermehrt zu Unregelmäßigkeiten gekommen war.
CSA – Hoher Schaden droht
Totalverlust der Anlage möglich
Aufgrund der Einleitung des Insolvenzverfahrens ist es denkbar, dass die Anleger am Schluss wenig bis gar keine Auszahlungen erhalten. Insolvenzquoten von 2% sind keine Seltenheit, teilweise werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auch schon erfolgte Ausschüttungen zurück verlangt.
CSA-Raten werden weiter eingezogen
Bereits im März war von Seiten des vorläufigen Insolvenzverwalters entschieden worden, dass die Raten weiter eingezogen werden. Neben der Gefahr die bisher eingezahlten Raten zu verlieren, soll daher weiterhin gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen werden.
Vertretung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt aus Würzburg
Bei dem aktuellen Stand des Verfahrens macht es auf jeden Fall Sinn, sich durch einen Anwalt vor Ort vertreten zu lassen. Gerade der Sitz unserer Kanzlei in Würzburg erleichtert die Durchsetzung Ihrer Rechte ungemein. Während ein auswärtiger Anwalt entweder eine lange Anreise hat oder sowie so im Falle einer Verhandlung einen Kollegen vor Ort beauftragen muss, fallen bei uns keine Reisekosten an. Weiterhin bestehen kurze Wege und wir kennen aus unserer langjährigen Tätigkeit die zuständigen Richter am Landgericht Würzburg.
Gerade wenn es um Anlagen im Bereich des Kapitalanlagenrechts geht, ist es wichtig, einen erfahrenen und auf diesem Gebiet sattelfesten Anwalt an seiner Seite zu wissen.
Kontaktieren Sie uns daher unter unserer Würzburger Nummer 0931 22222, per Mail info@steinbock-partner.de oder mit dem nebenstehenden Callback-Service.