Fachbeitrag: Ersetzt die transmortale Vollmacht den Erbschein bei der Grundbuchberichtigung?

Verfügt man als Erbe über eine notariell beurkundete Vollmacht über den Tod hinaus, stellt sich die Frage, ob es bspw. für den Verkauf eines Hausgrundstücks überhaupt eines Erbscheins bedarf oder ob nicht die Vollmacht ausreicht, um sich beim Notar legitimieren zu können.

Verfügt man als Erbe über eine notariell beurkundete Vollmacht über den Tod hinaus, stellt sich die Frage, ob es bspw. für den Verkauf eines Hausgrundstücks überhaupt eines Erbscheins bedarf oder ob nicht die Vollmacht ausreicht, um sich beim Notar legitimieren zu können.

Unsere Fachanwältin für Erbrecht Verena Finkenberger ist dieser hochbrisanten Frage nachgegangen und hat die uneinheitliche Rechtsprechung hierzu aufgezeigt und in einem Artikel zusammengefasst. Ebenfalls gibt sie Hinweise auf die Kosten eines Erbscheins und einen Ratschlag, was dem Mandanten in solchen Fällen zu empfehlen ist.

Den kompletten Fachbeitrag von Rechtsanwältin Verena Finkenberger können Sie hier lesen:

https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/transmortale-vollmacht-ersetzt-die-transmortale-vollmacht-denerbschein-bei-der-grundbuchberichtigung-f128783

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