BGH erklärt Auszahlungsabschlag bei Darlehen für unwirksam
Betroffen sind von dem Urteil alle Verbraucherdarlehensverträge, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden und die nicht grundpfandrechtlich (z.B. durch Hypothek oder Grundschuld) abgesichert sind.
Betroffene können jetzt ihr Geld von den Banken zurückfordern
Ist eine Abschlagsklausel unwirksam, muss die Bank den gesamten einbehaltenen Betrag erstatten.
Sollte Ihre Bank Ihnen gegenüber einen Auszahlungsabschlag einbehalten haben, helfen wir Ihnen gerne diesen zurück zu erhalten. Sie können uns per Email an info@steinbock-partner.de, telefonisch unter 0931 22222 oder auch über das Callbackformular der Homepage kontaktieren.