Neue Mitgesellschafterin, Frau Rechtsanwältin Härder, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat Frau Rechtsanwältin Elisa Härder gestattet, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Wir sind stolz auf die herausragenden Leistungen von Frau Härder und sind froh, sie nun sogar als neue Partnerin in der Kanzlei weiterhin als einen unverzichtbaren Bestandteil des Teams zu haben. Besonders im Bereich des Arbeitsrechtes und auch im Steuerrecht ist Frau Rechtsanwältin Härder, nicht zuletzt aufgrund ihrer mit Verleihung des Fachanwaltstitels offiziell bestätigten umfassenden Erfahrung, bereits seit vielen Jahren mit der Kanzlei Steinbock & Partner erfolgreich. Sie ist in Bad Kissingen und Würzburg tätig und beliebte Ansprechpartnerin für ratsuchende Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeber und Unternehmen.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat Frau Rechtsanwältin Elisa Härder gestattet, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Wir sind stolz auf die herausragenden Leistungen von Frau Härder und sind froh, sie nun sogar als neue Partnerin in der Kanzlei weiterhin als einen unverzichtbaren Bestandteil des Teams zu haben. Besonders im Bereich des Arbeitsrechtes und auch im Steuerrecht ist Frau Rechtsanwältin Härder, nicht zuletzt aufgrund ihrer mit Verleihung des Fachanwaltstitels offiziell bestätigten umfassenden Erfahrung, bereits seit vielen Jahren mit der Kanzlei Steinbock & Partner erfolgreich. Sie ist in Bad Kissingen und Würzburg tätig und beliebte Ansprechpartnerin für ratsuchende Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeber und Unternehmen.

RAin Elisa Haerder Thumbnail

Die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ setzt den Nachweis erheblicher praktischer Erfahrungen und Fortbildungen insbesondere auf den Gebieten

– Individualarbeitsrechts (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und

Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts)

– Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)

– Besonderes Verfahrensrecht der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Mehr über Frau Rechtanwältin Härder erfahren Sie hier

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