Die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ setzt den Nachweis erheblicher praktischer Erfahrungen und Fortbildungen insbesondere auf den Gebieten
– Individualarbeitsrechts (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und
Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts)
– Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)
– Besonderes Verfahrensrecht der Arbeitsgerichtsbarkeit.