Das Erbbaurecht an sich ist schon ein schwieriges Feld, da es sich oft auf detaillierte Regelungen stützt und allenfalls mit dem Recht der WEG vergleichbar ist. Komplizierter wird es noch, wenn sich der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte und der Kaufinteressent über das Ob und Wie des Verkaufs streiten. Im Zuge eines anstehenden Verkaufs möchte der Grundstückseigentümer nicht selten den Erb-bauzins erhöhen.
Geht das so einfach? Wie reagiert man am besten als Erbbauberechtigter? Der Artikel ist einsehbar unter: https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/erbbaurecht-die-kosten-risiken-einer-klage-auf-zustimmung-zur-veraeusserung-eines-erbbaurechts-f119732