Arbeitszeugnis

arbeitszeugnisOhne Tadel gearbeitet?

Tja, ein solcher Arbeitnehmer hat in der Zeugnissprache nicht mehr getan als unbedingt notwendig. Aber auch wer für seine Arbeit „Verständnis“ zeigt, hat eher zugeschaut als selber geschafft. Der Arbeitnehmer aber ist auf eine faire Schlussbilanz angewiesen, um schnell ein Anschlussarbeitsverhältnis zu finden.

Wobei nach unseren Erfahrungen den Arbeitnehmern die meiste Gefahr nicht von den Formulierungen droht, die im Zeugnis enthalten sind, diese lassen sich mit ein wenig Aufwand recherchieren. Gegebenenfalls klären wir hier zum Beispiel beratend auf, dass der Mitarbeiter darauf bestehen kann, dass nicht erwähnt wird, dass ihm gekündigt wurde.

Gefährlicher aber ist das „beredte Schweigen“, d.h. das bewusste Weglassen von zu erwartenden Beurteilungen. Wer etwa als Personalchef bei Durchsicht eines Zeugnisses keine Bewertung des Fleißes findet, weiß dieses sicher zu bewerten.

Für unsere Arbeitnehmer

  • prüfen wir das Arbeitszeugnis auf versteckte Negativbewertungen,
  • bewusste Aussparungen,
  • und setzen eine wohlwollende Bewertung notfalls gerichtlich durch.

Wie setzt denn ein Arbeitnehmer ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis durch?

Für überdurchschnittliche Bewertungen ist der Arbeitnehmer beweispflichtig. Sorgen Sie daher in guten Zeiten für ein Zwischenzeugnis (vor allem, wenn der Vorgesetzte wechselt oder eine Versetzung/Beförderung ansteht). Oder vereinbaren Sie die Erstellung nach einer gewissen Zeitspanne bereits im Arbeitsvertrag. Auch Protokolle über Bonusverhandlungen oder Zielerreichung sollten Sie aufheben.

Aus Sicht des Arbeitgebers ist das Zeugnis meist ohne unmittelbaren Anreiz – und wird deshalb vorschnell ausgestellt. Hier lassen wir unsere Arbeitgeber die wohlwollende Beurteilung bis zur Einigung über die gesamte Form der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, das „Gesamtpaket“, zurückhalten, wohl wissend, dass der Arbeitnehmer etwa keinen Anspruch auf einen Schlusssatz in Form der Dankes- und Bedauernsformel hat oder dass überdurchschnittliche Bewertungen gerichtlich schwer durchzusetzen sind, da der Arbeitnehmer hierzu selten den Nachweis wird führen können.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Arbeitsrecht kompetent an Ihrer Seite.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222.

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