Arbeitszeugnis

Ohne Tadel gearbeitet?

Tja, ein solcher Arbeitnehmer hat in der Zeugnissprache nicht mehr getan als unbedingt notwendig. Aber auch wer für seine Arbeit „Verständnis“ zeigt, hat eher zugeschaut als selber geschafft. Der Arbeitnehmer aber ist auf eine faire Schlussbilanz angewiesen, um schnell ein Anschlussarbeitsverhältnis zu finden.

Symbolbild zum Streit um ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis – Dokument auf Schreibtisch mit Bewertungsbalken, ohne erkennbare Personen

Ohne Tadel gearbeitet? Tja, ein solcher Arbeitnehmer hat in der Zeugnissprache nicht mehr getan als unbedingt notwendig. Aber auch wer für seine Arbeit „Verständnis“ zeigt, hat eher zugeschaut als selber geschafft. Der Arbeitnehmer aber ist auf eine faire Schlussbilanz angewiesen, um schnell ein Anschlussarbeitsverhältnis zu finden.

Wie setzt denn ein Arbeitnehmer ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis durch?

Für überdurchschnittliche Bewertungen ist der Arbeitnehmer beweispflichtig. Sorgen Sie daher in guten Zeiten für ein Zwischenzeugnis (vor allem, wenn der Vorgesetzte wechselt oder eine Versetzung/Beförderung ansteht). Oder vereinbaren Sie die Erstellung nach einer gewissen Zeitspanne bereits im Arbeitsvertrag. Auch Protokolle über Bonusverhandlungen oder Zielerreichung sollten Sie aufheben.

Aus Sicht des Arbeitgebers ist das Zeugnis meist ohne unmittelbaren Anreiz – und wird deshalb vorschnell ausgestellt. Hier lassen wir unsere Arbeitgeber die wohlwollende Beurteilung bis zur Einigung über die gesamte Form der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, das „Gesamtpaket“, zurückhalten, wohl wissend, dass der Arbeitnehmer etwa keinen Anspruch auf einen Schlusssatz in Form der Dankes- und Bedauernsformel hat oder dass überdurchschnittliche Bewertungen gerichtlich schwer durchzusetzen sind, da der Arbeitnehmer hierzu selten den Nachweis wird führen können.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unseren Rechtsanwälten im Arbeitsrecht kompetent an Ihrer Seite.Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an arbeitsrecht@steinbock-partner.de oder telefonisch.

Weitere interessante Artikel zum Arbeitszeugnis:

Berichtigung und Schadenersatz bei Arbeitszeugnis

Wahrheitspflicht im Arbeitszeugnis

Mandantenstimmen

Sehr gut beraten
Die Hilfe im Bereich Arbeitsrecht bezog sich auf ein Arbeitszeugnis. Ich fühlte mich sehr gut beraten und es wurde alles verständlich aufbereitet, erklärt und man wurde von einem Schritt zum nächsten geführt.Trotz der Umstände, die zur Bekanntschaft führten, eine sehr angenehme Erfahrung.
Martin Beinwachs
22.01.2024
Schon bei der ersten Kontaktaufnahme hatte man das Gefühl in den besten Händen zu sein
Ich kann Frau Elisa Härder ganz sicher weiterempfehlen. Sie hatte in meinem Arbeitsrechtsstreit immer den richtigen Ansatz gefunden, was zum Erfolg geführt hat. Auch bei der Ausgestaltung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen war ich von der Fachkompetenz beeindruckt. Nochmals Vielen Dank für alles. MS
M.S.
16.11.2023
Mit vollster Zufriedenheit
Frau Elisa Härder hat mich in der Angelegenheit wegen meines Arbeitszeugnisses unterstützt. Mit vollster Zufriedenheit, bedanke ich mich recht herzlich bei ihr und Herrn Haus für Ihre Unterstützungen.
ON 1998
14.09.2023
Zeugnis-Korrektur
Frau Rechtsanwältin Härder hat sich mit überaus großem Engagement und herausragender Fachkompetenz meinem Anliegen, einer Arbeitszeugnis-Korrektur, angenommen. Mit der Gegenseite haben wir durch ihren Einsatz ein deutlich verbessertes und vor allem angemessenes Zeugnis erwirkt.Ich würde sie jederzeit wieder engagieren und Danke ihr und dem Team der Kanzlei Steinbock & Partner herzlich für die sehr gute Betreuung.
anonym
03.02.2022
Professionelle und umfassende Unterstützung
Frau Härder hat es geschafft, dass sogar ohne gerichtliche Auseinandersetzung mein schlechtes Arbeitszeugnis korrigiert wurde. Ich würde sie jederzeit weiterempfehlen.
anonym
05.05.2021
Verbesserung des Arbeitszeugnisses
Ein großes Dankeschön und Kompliment an Frau Härder . Es ist schon das zweite Mal , dass sie mir geholfen hat mein Arbeitszeugnis mit großartigen Erfolg zu verbessern . Auch wenn die Fälle schwer und zäh waren , hat sie dennoch weitergemacht und war stets bemüht das Beste zu erreichen und ist ihrer Arbeit nachgegangen 🙂 kann Steinbock und Partner nur weiterempfehlen und vor allem Frau Härder
Tobias Urban
04.06.2020
Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de