Unfall mit einem Elektrofahrzeug

Die Elektromobilität im öffentlichen Straßenverkehr ist in den letzten Jahren auch in Deutschland rasant angestiegen. So sollen bis zu zwei Millionen Elektrofahrzeuge bis 2023 auf deutschen Straßen unterwegs sein. Je mehr Autos auf den Straßen sind, desto höher ist auch die Gefahr eines Unfalls. Da es sich bei Elektrofahrzeugen um eine besondere Art handelt, gibt es auch nach einem Unfall einiges zu beachten. Hier erfahren Sie, ob von Elektrofahrzeugen eine höhere Betriebsgefahr ausgeht, wie die Schadensabwicklung abläuft und wann Sie nach einem solchen Vorkommnis einen Anspruch auf einen Mietwagen haben:

Haben Elektrofahrzeuge eine höhere oder aber eine niedrigere Betriebsgefahr als andere Pkw?

Nach einem Verkehrsunfall muss in der Regel die Schuldfrage geklärt werden. Dabei spielt oftmals auch die Betriebsgefahr eine große Rolle. Denn grundsätzlich geht von jedem Teilnehmer im Straßenverkehr eine abstrakte Gefahr aus, der sogenannten Betriebsgefahr. Wie hoch diese Gefahr ist, hängt vom jeweiligen Fahrzeug ab. So geht von einem Tanktransporter beispielsweise eine höhere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer aus, als von einem Smart.

Relevante Kriterien für die Betriebsgefahr sind dabei:

  • Fahrzeuggewicht
    Durch die verbauten Akkus ist es möglich, dass das Gewicht von Elektrofahrzeugen sich teilweise von Autos mit Verbrennungsmotoren unterscheidet. In diesen Fällen ist die Betriebsgefahr etwas höher.
  • Fahrzeuggröße
    Die Fahrzeuggröße bei Elektrofahrzeugen unterscheidet sich nicht von konventionell betriebenen Fahrzeugen.
  • Fahrzeugbeschaffenheit
    Die Beschaffenheit ist bei Elektrofahrzeugen ähnlich zu beurteilen.
    Zwar hält sich nach wie vor das Vorurteil, von Elektrofahrzeugen gehe bei einem Unfall eine höhere Brandgefahr aus. Der deutsche Feuerwehrverband beurteilt die Brandgefahr allerdings nicht anders als bei Verbrennungsmotoren.
    In Experimenten haben die Feuerwehren festgestellt, dass die Antriebsart keine Auswirkung auf die Brandintensität hat. Ausschlaggebend ist dagegen, wie hoch der Anteil von verbauten Materialien ist. Je mehr Kunststoff in einem Fahrzeug eingebaut ist, desto mehr Rauch und Wärme kann freigesetzt werden. Bei modernen Fahrzeugen ist dieser Anteil grundsätzlich tendenziell höher, sodass dadurch eine erhöhte Rauch- und Wärmeentwicklung zustande kommt. Dies ist allerdings keine spezifische Sache von Elektrofahrzeugen.
    Die Betriebsgefahr ist daher bei Elektrofahrzeugen nur unwesentlich höher als bei anderen PKW’S.

Braucht es nach einem Unfall mit einem Elektrofahrzeug spezialisierte Schadensgutachter?

Insbesondere bei Elektrofahrzeugen gibt es durch die technischen Besonderheiten einiges zu beachten. Sie sollten daher insbesondere beim Schadensgutachter genau hinschauen. Im Idealfall handelt es sich beim Schadensgutachter um eine elektrisch unterwiesene Person (EuP). Diese kann sorgfältig überprüfen, welche Schäden nach einem Unfall mit einem Elektrofahrzeug vorliegen.

Sie haben bei einem Unfall immer das Recht, ein Gutachten über die Schäden Ihres Elektrofahrzeuges in Auftrag zu geben. Dadurch wird das Gutachten durch zertifiziertes Personal erstellt und gleichzeitig werden Ihre finanziellen Interessen gewahrt.

Folgende Punkte sind beim Gutachten von großer Wichtigkeit:

  • Kontrolle des Akkus:
    Die Batterie darf nach einem Aufprall keine Beschädigung aufweisen, da ansonsten eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht.
  • Berücksichtigung von höheren Reparaturkosten
    Nicht alle Werkstätten haben bereits auf den Umschwung in der Mobilität umgerüstet und sind auf solche Arbeiten vorbereitet. Daher benötigt es bestimmte Techniken im Motorbereich und auch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Diese besitzen nicht alle Werkstätten.
    Die Reparaturen dürfen daher nur von zertifizierten Werkstätten vorgenommen werden. Anderenfalls kann dies zum Verlust der Herstellergarantie führen. Während den Arbeiten sollten beratender Rechtsanwalt und Sachverständige eng miteinander kooperieren, sodass folgende Fragen beantwortet werden können:Übersteigt die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung infolge des Unfalls einen bestimmten Wert, sodass der Batteriesatz getauscht werden muss?

    Dürfen Schweißarbeiten am Elektrofahrzeug vorgenommen werden?

Wie wirkt es sich auf den Schaden aus, wenn das Fahrzeug zwar gekauft, die Batterie aber gemietet ist, wie zum Beispiel beim Renault Zoe?

Bei Unfällen mit einem Elektrofahrzeug gilt es die Frage zu klären, wie der Schaden reguliert wird. Besonders ist, dass das Fahrzeug oftmals gekauft wurde, die Batterie aber nur gemietet. Trotz eines gewissen Umdenkens in der Branche ist dies nach wie vor das gängige Modell, wie beispielsweise beim Renault Zoe. Damit sollen Kunden angesprochen werden, die einen vorzeitigen Verschleiß der Batterie fürchten. Im Schadensfall birgt dies aber Probleme, da sich Fragen zur Regulierung stellen.

Das Gutachten im Schadensfall sollte daher auch die Besitzverhältnisse und die sich daraus ergebenden Ansprüche klären.

Grundsätzlich kann die Batteriemiete dahingehend Auswirkungen auf die Frage haben, ob es sich bei dem Schaden um einen Teil- oder Totalschaden handelt. Denn betrachtet man das Fahrzeug und die Batterie als Einheit, so fällt der Wiederbeschaffungswert geringer aus. Dieser ist bei einem Unfall aber entscheidend. Ein Geschädigter kann nur den erforderlichen Geldbetrag für die Reparatur verlangen, wenn dieser nicht 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigt. Es kommt daher darauf an, wie der Schaden vom Gutachter beziffert wird.

Fallen die Eigentumsverhältnisse von Batterie und Fahrzeug allerdings auseinander, so verschiebt sich die Totalschadensgrenze. Infolgedessen kann es einen großen Unterschied machen, ob die Batterie und das Fahrzeug als ein Ganzes betrachtet werden.

Was passiert, wenn mein Elektrofahrzeug ausfällt?

Sofern das Elektrofahrzeug ausfällt, haben Sie gegenüber dem Unfallverursacher einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Dies bedeutet Sie können den Schaden geltend machen, der dadurch entsteht, dass das Auto nicht genutzt werden kann. In der Regel ist dies der Zeitraum der Reparaturdauer.

Wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung ist, bestimmt sich nach den sogenannten Tabellenwerten von Schwacke. Damit errechnen Zivilgerichte aber auch Versicherungen die Höhe der Nutzungsausfallbeschädigung. Jahr für Jahr werden dafür umfassende Daten aus der Fachpresse, dem Gebrauchtwagenmarkt aber auch Autohändlern gesammelt.

Elektrofahrzeuge sind allerdings noch nicht mit in die Liste aufgenommen worden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie keinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung haben. Denn Gerichte können die Tabelle nutzen, müssen sich aber nicht! Es handelt sich dabei nur um eine Schätzhilfe, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil 2005. Ist das Fahrzeug des Unfalls nicht in der Tabelle zu finden, werden ähnliche PKW’S als Vergleichswert herangezogen.

Habe ich einen Anspruch auf ein Elektrofahrzeug als Ersatzwagen?

Sofern Sie als Geschädigter auf ein Fahrzeug angewiesen sind, so können Sie während der Reparaturdauer statt der Nutzungsausfallentschädigung auch einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dieser darf sich dabei in der gleichen Kategorie wie Ihr eigenes Fahrzeug bewegen. Festgemacht wird dies am Preis aber auch an der Motorleistung.

Ein zwingender Anspruch auf ein Elektrofahrzeug besteht allerdings nicht. Sofern ein solches nicht zur Verfügung steht, müssen Sie auf ein vergleichbares Auto mit Verbrennungsmotor ausweichen.

Expertentipp:

Achten Sie darauf kein zu teures Fahrzeug anzumieten, denn überschüssige Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung nicht. Besteht Unsicherheit über die Höhe, so sollten Sie immer eine Kategorie tiefer wählen, um keine zusätzlichen Kosten für Sie zu verursachen.

Wir helfen Ihnen!

Gerade Probleme mit dem Verkehrsrecht bereiten den meisten Menschen schon deshalb Kopfzerbrechen, weil sie fast immer zur falschen Zeit am falschen Ort passieren. Insbesondere bei den oftmals neuen Elektrofahrzeugen ist der Ärger über einen Unfall sehr groß. Unser Experte für Verkehrsrecht Rechtsanwalt Julian Pfeil kann Ihnen bei allen Fragen rund um einen Unfall mit einem Elektrofahrzeug weiterhelfen.

Durch seine langjährige Erfahrung und seine fachliche Expertise ist er dazu berechtigt den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu tragen. Er hat dabei besondere Kenntnisse im Rechtsgebiet Verkehrsrecht erworben, worunter auch Unfälle mit Elektrofahrzeugen fallen.

Termine mit Herrn Julian Pfeil können Sie Montag bis Freitag von 08.00 bis 18:00 Uhr unter 0931 / 22222 für Würzburg oder 0971 / 1302 3352 für Bad Kissingen, sowie per E-Mail an info@steinbock-partner.de vereinbaren.

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