Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Sicher zurück zum Führerschein trotz MPU

MPU wegen Alkohol, Drogen oder zu vielen Punkten? Egal aus welchem Grund eine MPU gegen Sie angeordnet wurde, hat diese eine drastische und dramatische Auswirkung auf Ihr Leben. In der heutigen Zeit hat das nicht nur den Verlust der Mobilität sondern teilweise auch den Verlust der Arbeitsstätte zur Folge. Dennoch ist die Erfolgsquote bei der MPU mit ca. 40 Prozent relativ gering. Viele Menschen gehen, laut einer Statistik, in die MPU ohne sich fachkundiger Hilfe zu bedienen.

Als Kanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Verkehrsrecht“ unterstützen wir Sie dabei, Ihren Führerschein zu behalten. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Verwaltungsbehörde, damit Sie hier nicht versehentlich Angaben machen, mit denen Sie sich belasten und bereiten Sie auf das Gespräch mit dem Gutachter vor. Wir kennen die gängigen Fragen und gehen individuell, auf Ihre Situation mit zugeschnittenen Angaben ein. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich MPU setzen wir für Sie und Ihren Führerschein ein.

Im Nachfolgenden gehen wir auf einige der Kernfragen der MPU ein:

Sinn und Zweck der MPU?

Kurz gesagt ist die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) für die Wiederherstellung der Fahreignung zuständig.

Was passiert, wenn ich die MPU nicht ablege?

Wird die MPU von dem Betroffenen nach Anordnung durch die Behörde nicht abgelegt, so kann die Behörde dadurch auf das Nichtvorliegen der Fahreignung des Betroffenen schließen. Diese Nichteignung stellt dann die Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis beziehungsweise die Ablehnung des Antrags auf (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis dar.

Kann ich gegen die Anordnung der MPU gerichtlich vorgehen?

Die Anordnung einer MPU ist selbst noch kein Verwaltungsakt, gegen den man gerichtlich vorgehen kann. Man muss also den Bescheid, der die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnet, abwarten und dann gegen diesen vorgehen. Dabei kann die Klage darauf gestützt werden, dass die Behörde die MPU nicht hätte anordnen dürfen und daher in der Konsequenz nicht aus deren Fehlen auf das Nichtvorliegen der Fahreignung hätte schließen dürfen.

Der Entzug der Fahrerlaubnis wird meist von der Behörde für sofort vollziehbar erklärt, sodass der Führerschein erstmal von der Behörde eingezogen wird. Häufig kann man daran vorläufig auch nichts ändern, sondern ist auf den regulären Klageweg verwiesen. Denn das Interesse an einem sicheren Straßenverkehr und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wiegt stets schwerer als das Interesse des Klägers, der seinen Führerschein einstweilen behalten will.

MPU-Gutachten über zukünftiges Verhalten als Ergebnis der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Für diese Feststellung liefert das MPU-Gutachten eine Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die Fakten sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Die Prognose ist immer dann günstig (= „positives” Gutachten), wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen.

Prüfung des MPU-Gutachtens durch Fahrerlaubnisbehörde

Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde, ob das Gutachten nachvollziehbar ist. Die formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein (Widerspruchsfreiheit, logische Ordnung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit, Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung). Bestehen begründete Zweifel an der Objektivität oder werden diese Standards nicht beachtet, kann ein Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden. Die Qualität der MPU-Gutachten wird aufwendig kontrolliert.

Weshalb und wann kommt es zu der MPU?

Veranlassung – Verteilung der MPU-Untersuchungsanlässe

MPU

Die wichtigsten Untersuchungsanlässe

MPU

Nach dem Beantragen der Führerschein-Neuerteilung sendet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an eine frei wählbare MPU-Stelle, die wiederum das fertige Gutachten an den Auftraggeber (also an den Führerscheinbewerber) schickt. Nach der Vorlage eines positiven Gutachtens bei der Führerscheinstelle wird der bereits beantragte Führerschein in der Regel unmittelbar ausgehändigt.

Ablauf der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung?

Die MPU besteht aus folgenden Untersuchungsteilen:

MPU

Kosten der MPU allgemein?

Die Kosten der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung sind in der § 1 GebOSt in Verbindung mit Anlage zu § 1 Nr. 451 ff. GebOST  geregelt. Sie richten sich nach dem durchschnittlichen Aufwand der unterschiedlichen Fragestellungen. Sie betragen für Alkohol- und Drogenuntersuchungen ca. 338,00 Euro netto. Bei kombinierten Fragestellungen erhöht sich die Untersuchungsgebühr um die Hälfte der jeweils höchsten Teilgebühr. Drogenuntersuchungen sind deshalb am teuersten, weil ein Drogenscreening mit einer zusätzlichen Gebühr von ca. 128,00 Euro abgerechnet wird. Hinzu kommen unter anderem Kosten für Zweitschriften und Gutachtenversand. Vielfach liegen die gesamten Gebühren für die MPU über ca. 500,00 Euro.

Kosten für die Vorbereitung auf das Gespräch?

Die Kosten bei uns betragen für die Vorbereitung auf die MPU zwischen 60 und 100 Euro pro Sitzung, je nach Schwierigkeit des Falls.

Rechtmäßigkeit der MPU? – rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für eine MPU sind §§ 2,3, 6 StVG.

  • In §2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird die Erteilung einer Fahrerlaubnis geregelt, in § 3 StVG die Entziehung. Ein Bewerber für eine Fahrerlaubnis muss – neben anderen Anforderungen wie Mindestalter etc. – zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG). Begründen Tatsachen (Verkehrsauffälligkeiten, körperliche oder geistige Mängel) Bedenken gegen die Eignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung beigebracht wird (§ 2 Abs. 8 StVG).

Ist jemand ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis kann das Recht aberkannt werden, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 StVG).

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist durch § 6 StVG ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch Gutachten und die Feststellung und Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde regeln. Diese Anforderungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) detailliert in § 11 (Eignung), § 13 (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) beschrieben. Auf der Basis der Verordnung fordert die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU und legt die jeweilige Fragestellung für die Untersuchung fest. Die Auswahl der Begutachtungsstelle (siehe oben) erfolgt durch den Bewerber.

Anerkannte MPU Gutachter

Wir teilen Ihnen gerne mit, mit welchen Stellen wir gute Erfahrungen gemacht haben.
Rechtsanwalt Pfeil bildet eine große Säule unserer verkehrsrechtlichen Abteilung. Seit der Anwaltszulassung 2016 ist er umfassend im Verkehrsrecht tätig. Er erweiterte das Netzwerk kontinuierlich, zudem hat er bereits den Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht erfolgreich absolviert.
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