EuGH erleichtert Widerruf von Kreditverträgen

Verbraucher können aufatmen. Wie der EuGH am 09. September 2021 urteilte (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20), ist es auch Jahre später noch möglich, einen Kreditvertrag zu widerrufen. Im aktuellen Urteil geht es unter anderem um undeutliche Angaben in Bezug auf die zu zahlenden Zinsen, wenn Verbraucher sich im Verzug befinden. So muss ein Verbraucher ohne Fachkenntnisse zum Beispiel berechnen können, wie hoch seine Rate im Verzugsfall genau ist.
Durch den EuGH werden die Verbraucherrechte nun massiv gestärkt und die bankenfreundlichere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird gekippt.

Verbraucher können aufatmen. Wie der EuGH am 09. September 2021 urteilte (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20), ist es auch Jahre später noch möglich, einen Kreditvertrag zu widerrufen. Im aktuellen Urteil geht es unter anderem um undeutliche Angaben in Bezug auf die zu zahlenden Zinsen, wenn Verbraucher sich im Verzug befinden. So muss ein Verbraucher ohne Fachkenntnisse zum Beispiel berechnen können, wie hoch seine Rate im Verzugsfall genau ist.
Durch den EuGH werden die Verbraucherrechte nun massiv gestärkt und die bankenfreundlichere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird gekippt.

Die Entscheidungsfälle

Verschiedene Verbraucher kauften Fahrzeuge in Autohäusern, welche sie durch die Banken der Hersteller, zum Beispiel die Volkswagen-Bank, finanzieren ließen. Nach einer anwaltlichen Beratung widerriefen sie diese Verträge – wobei der Kredit schon teilweise abbezahlt war – und verlangten eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages gegen die Rückgabe der Fahrzeuge. Sie begründeten dies unter anderem mit fehlenden Angaben in ihren Darlehensverträgen hinsichtlich der Verbundenheit mit dem dazugehörigen Autokaufvertrag, der Verzugszinsen, der Kündigungsfolgen oder dem Widerrufsrecht. Infolge des Rechtsstreits legte das LG Ravensburg die Sache dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor, damit der Widerruf von Autokrediten nach europarechtlichen Maßgaben überprüft werden kann.

Die Pflicht der Banken – ordnungsgemäße Kundenbelehrungen

Nach dem Gesetz müssen Banken Privatkunden bei Kreditverträgen über das Widerrufsrecht belehren. Auch europäische Rechtsnormen und deren Geltungsbereich sind hierfür von Bedeutung. Neben den Angaben zu den Verzugszinsen muss unter anderem auch die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hinreichend konkret angegeben werden. Ebenso muss Art. 10 Abs. 2 Buchst. a, c und e der Richtlinie 2008/48 derart ausgelegt werden, dass im Darlehensvertrag klar und prägnant genannt sein muss, dass ein verbundener Kreditvertrag vorliegt.
Durch eine fehlerhafte oder unvollständige Belehrung ist es grundsätzlich möglich den Kreditvertrag zeitlich unbefristet zu widerrufen. Der EuGH hat mit dem Urteil für mehr Klarheit bezüglich der sog. Pflichtangaben im Rahmen eines Verbraucherdarlehens gesorgt.

Viele Verträge mangelhaft

Es wurde nun höchstrichterlich entschieden, dass die Klauseln, welche von einigen deutschen Banken verwendet wurden, europarechtswidrig sind. Denn diese sind unverständlich und unklar.
Das Urteil des EuGH hat eine riesige Reichweite, denn hiervon sind Millionen von Autokrediten betroffen. Aus dem Urteil lässt sich zusammengefasst entnehmen, dass sehr viele Verträge Mängel aufweisen, wegen derer die zweiwöchige Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat. Damit kann der Widerruf des Vertrages selbst Jahre später noch möglich sein. Dann müssen Verbraucher zum Beispiel ihre Restschulden nicht mehr tilgen und haben eventuell sogar einen Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Anzahlung und der bereits gezahlten Monatsraten.
Ob und wie der betroffene Verbraucher für etwaige Wertverluste seines Fahrzeugs Ersatz schuldet, ist bisher nicht abschließend geklärt und hoch umstritten. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Thema auf europäischer Ebene steht noch aus.

Betroffene Verträge

Übrigens bezieht sich der EuGH besonders auf verbundene Kreditverträge im Zusammenhang mit dem Kauf eines Kraftfahrzeugs. Ein Widerruf des Darlehens führt dann auch zum Entfallen des Kaufvertrages, woraufhin die Ware wieder zurückgegeben werden muss.
Auch wenn die Verfahren vor dem EuGH insbesondere Verträge der Volkswagen Bank GmbH und der BMW-Bank GmbH betreffen, so dürften sich diese Fehler wohl in allen Verbraucherkreditverträgen von in Deutschland aktiven Banken befinden. Ein Darlehen im Rahmen eines Autokaufs ist also nicht der einzige Anwendungsfall.
Umfasst sind Verbraucherdarlehensverträge, welche nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Außerdem erklärte der EuGH, dass sich die betroffenen Banken in den entsprechenden Fällen weder auf eine Verwirkung noch auf einen Rechtsmissbrauch berufen könnten.
Lediglich Immobilienverträge wurden in diesem Urteil nicht beachtet.

Wir prüfen Ihre Ansprüche!

Wir Anwälte der Kanzlei Steinbock & Partner sind der Auffassung, dass auch diejenigen Verbraucher geschützt werden müssen, die ihren Vertrag vor etlichen Jahren unterzeichnet haben. Daher wollen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Widerrufe gegenüber den Darlehensgebern unterstützen. Beispielsweise könnte sich die Restschuld, aufgrund des Entfalls von Verzugszinsen, verringern. Außerdem besteht die Chance einen neuen Darlehensvertrag mit den aktuell niedrigeren Zinsen abzuschließen.
Aufgrund der komplexen Materie und des zu erwartenden Widerstands seitens der Banken ist eine anwaltliche Hilfe sehr nützlich. Wir sind bereits seit vielen Jahren aktiv im Bereich Darlehenswiderruf tätig und haben daher viel Erfahrung in diesen Angelegenheiten. Wir bieten eine kostenlose Prüfung von Verbraucherkreditverträgen an. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu Darlehenswiderrufen zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch unter 0931 22222 oder per E-Mail an info@steinbock-partner.de.

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