Wir vertreten hier Deutschlandweit über 50 betroffene Unternehmer. Diese hatten ein Angebot der GWE nicht richtig gelesen und aus Versehen die Eintragung in ein online Branchenregister zu einem Preis von über 1.000 EUR in Auftrag gegeben. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall festgestellt, dass bei derartigen Formularen keine Zahlungspflicht besteht (BGH, Urteil vom 26.07.2012, VII ZR 262/11, https://lexetius.com/2012,3393).
Wir konnten daher für zahlreiche unserer Mandanten bereits an die GWE gezahlte Beträge zurück holen. So wurden unter anderem die nachfolgenden Urteile zu Gunsten unserer Mandanten erstritten:
AG Würzburg (Urteil vom 02.10.2012, Aktenzeichen 16 C 1616/12, unser Zeichen 12/415)
AG Bad Kissingen (Urteil vom 10.10.2012, Aktenzeichen 21 C 387/12, unser Zeichen 12/340)
AG Würzburg (Urteil vom 27.09.2012, Aktenzeichen 30 C 1514/12, unser Zeichen 11/767)
AG Gemünden (Urteil vom 27.09.2012, Aktenzeichen 10 C 569/12, unser Zeichen 11/749)
AG Würzburg (Urteil vom 30.10.2012, Aktenzeichen 14 C 1460/12, unser Zeichen 11/739)
LG Würzburg (Urteil vom 16.03.2012, Aktenzeichen 14 C 2989/11, unser Zeichen 11/686)
Die GWE hat bisher auf die erstrittenen Urteile auch gezahlt und musste die Kosten der Rechtsstreite übernehmen. Wir konnten den von uns vertretenen Unternehmern daher den gesamten Schaden ausgleichen.
Mit Dr. Alexander Lang als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und einem kompetenten Team für z.B. Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und einer Steuerabteilung betreut die Kanzlei Steinbock Unternehmen vollumfänglich. Wir setzen uns für Ihr Unternehmen ein uns setzen Ihre Rechte durch.