Erbschaftsteuer in den Niederlanden

Allein aufgrund der geografischen Nähe zu Deutschland haben viele Erbfälle oder auch Schenkungen von Immobilien einen Bezug zu den Niederlanden. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen gibt es einige Dinge zu beachten, um eine drohende Doppelbesteuerung abzuwenden.

Insbesondere die niederländischen Gesetze sehen eine umfassende Steuerpflicht für alle vor, die einmal ihren Wohnsitz im Land hatten. Daher ist die Berücksichtigung auch dann erforderlich, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in den Niederlanden bereits vor mehreren Jahren aufgegeben wurde. Die Steuerpflicht besteht sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden regelmäßig, unabhängig davon, wo sich das vererbte Vermögen befindet.

Vorschriften zur Anrechnung ausländischer Steuern mildern die Belastung durch eine Doppelbesteuerung. Eine rechtzeitige Beratung und Gestaltung kann aber weitergehend helfen, eine solche komplett zu vermeiden und die entstehende Steuer im Erbfall zu minimieren.

Unbeschränkte Steuerpflicht in den Niederlanden

Von „Unbeschränkter Steuerpflicht“ wird gesprochen, wenn sämtliches Vermögen einer Person steuerpflichtig ist. Dabei kommt es dann nicht darauf an, in welchem Land sich dieses Vermögen befindet.

In den Niederlanden besteht eine solche Pflicht, für alle, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden haben. Darüber hinaus ist man auch noch 10 Jahre nach Aufgabe des Wohnsitzes in den Niederlanden dort unbeschränkt steuerpflichtig. Dies gilt nur, wenn eine niederländische Staatsbürgerschaft besteht. Ohne niederländische Staatsbürgerschaft besteht dennoch zumindest für ein Jahr nach dem Wegzug die unbeschränkte Steuerpflicht.

Zusammengefasst kann daher das gesamte Vermögen der niederländischen Erbschaftssteuer unterliegen, wenn der Erblasser zum Todeszeitpunkt in den Niederlanden lebt oder innerhalb der letzten 10 Jahre vor seinem Tod dort gelebt hat.

Steuerklassen und Steuersätze der Erbschaftsteuer in den Niederlanden

Steuerklassen

Das Erbschaftsteuerrecht der Niederlande kennt verschiedene Steuerklassen. Diese bestimmen sich wie auch in der deutschen Erbschaftsteuer nach dem Verwandtschaftsgrad. Die günstigeren Steuerklassen können demnach nahe Verwandte wahrnehmen. Es gibt folgende Steuerklassen:

  • Steuerklasse I : Ehegatte, Lebensgefährte (besondere Voraussetzungen), Kinder
  • Steuerklasse Ia : Enkel und andere Abkömmlinge in gerade Linie
  • Steuerklasse II : alle übrigen Erwerber (Ausnahme: gemeinnützige juristische Personen)

In den Niederlanden ergibt sich hier ein ähnliches Bild wie in Deutschland – mit einer entscheidenden Abweichung. Der uneheliche Lebensgefährte ist hier teilweise dem Ehegatten im Rahmen der Erbschaftsteuer gleichgestellt. Hierfür stellt das niederländische Recht jedoch bestimmte Anforderungen an die Lebenspartnerschaft.

Die unehelichen Lebenspartner müssen für die Privilegierung 5 Jahre in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder einen sogenannten „Partnerschaftsvertrag“ abgeschlossen haben.

Steuersätze

Abhängig von der Steuerklasse ergibt sich der persönliche Steuersatz für die anfallende Erbschaftssteuer. Neben der Steuerklasse ist dieser noch abhängig von der Höhe der anfallenden Erbschaft. Im Vergleich zu Deutschland fällt auf, dass bei der niederländischen Erbschaftsteuer insgesamt höhere Steuersätze zur Anwendung kommen und bereits bei geringeren Werten ein erheblich erhöhter Steuersatz angewendet wird.

Eine Übersicht der anfallenden Steuersätze können Sie der folgenden Tabelle (Stand: 2023) entnehmen:

Erwerb in €Steuersätze in % / Steuerklasse
IIaII
bis 138.642101830
über 138.642203640

Freibeträge Erbschaftsteuer Niederlande

Die Freibeträge in den Niederlanden sind nur für Ehepartner vergleichbar hoch wie in Deutschland. Für alle anderen Erben ergeben sich wesentlich geringere Freibeträge (Stand: 2023):

(Ehe)Partner723.526 EUR
Kinder & Enkelkinder22.918 EUR
Eltern54.270 EUR
alle weiteren Erwerber2.418 EUR

Bei dem Freibetrag für den Ehepartner ist jedoch der in Deutschland bestehende Versorgungsfreibetrag bereits mit eingerechnet. Bei Kindern gibt es unter bestimmten Umständen einen erhöhten Freibetrag. Dieser besteht für behinderte Kinder in Höhe von 64.666 EUR und kann bei Schenkungen anwachsen auf 60.298 EUR für Finanzierung von Studium oder Berufsausbildung.

Weiterhin wird auch der nicht eheliche Lebenspartner in den Niederlanden unter den oben beschriebenen Voraussetzungen identisch wie ein Ehegatte behandelt.

Erbschaftsteuer in Deutschland

Im Vergleich zu den Niederlanden entstehen in Deutschland bei der Übertragung von Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft andere Steuerbeträge. Dies ergibt sich aus abweichenden Regelungen bezüglich Freibeträge und Steuersatz.

Die Steuersätze bei der deutschen Erbschaftsteuer sind insgesamt niedriger als im niederländischen Recht. Erst ab einem Vermögen von über 26 Millionen Euro wäre der Steuersatz in Deutschland höher. Auch gibt es in Deutschland deutlich höhere Freibeträge für Kinder und Enkel. Für Kinder beträgt dieser 400.000 EUR und für Enkel 200.000 EUR.

Daher ist besonders bei einem Übergang des Vermögens auf die nächste Generation bei Anwendung des niederländischen Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts mit einer höheren Steuerbelastung zu rechnen. Lediglich unter Ehegatten kann es unter Umständen dazu kommen, dass das niederländische Recht steuerliche Vorteile gewährt.

Drohende Doppelbesteuerung

Aufgrund der Regelungen beider Länder kann es in vielen Konstellationen dazu kommen, dass eine Steuerpflicht sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland besteht. Das kann dazu führen, dass eine sogenannte Doppelbesteuerung entsteht und der Betroffene in beiden Ländern zur Steuerzahlung herangezogen wird.

Um das zu vermeiden, gibt es internationale Abkommen, ein solches existiert jedoch zwischen den Niederlanden und Deutschland nicht. Dennoch kennen beide Länder Anrechnungsvorschriften, die gezahlte Steuern im jeweils anderen Land von der Steuerlast abziehen. So wird die drohende Doppelbesteuerung zumindest deutlich abgemildert.

Dennoch führt die Steuerpflicht in beiden Ländern immer dazu, dass mindestens die ungünstigere Erbschaftssteuer in voller Höhe zu zahlen ist. Es empfiehlt sich daher, bei einem Umzug stets im bereits im Vorfeld steuerliche Aspekte für die Zukunft zu berücksichtigen.

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