Outplacement

Ein Outplacement meint eine Unterstützung ausscheidender Mitarbeiter. Der kündigende Arbeitgeber finanziert einen außenstehenden Dienstleister, der den Arbeitnehmer im Interesse beider Arbeitsvertragsparteien bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber unterstützt.

Was gehört zu einem guten Outplacement?

Der Arbeitnehmer erhält zunächst Hilfestellung, wo er steht bzw. was seine Stärken und Schwächen. Gibt es Schwachstellen, erhält er Unterstützung etwa geeignete Möglichkeiten der Qualifizierung. Kern der Unterstützung ist die Suche nach einem geeigneten neuen Arbeitgeber – und die hierauf ausgerichtete Bewerbung. Der Outplacement-Berater wird auch hier Schwachstellen der Bewerbung erkennen und beheben.

  • Vorstellungsgespräche werden trainiert
  • individuellen, ggf. digitaler Lebenslauf erfasst usw.

Warum stufen wir dies als Teil einer kooperativen Verhandlung ein?

Ein Outplacement dient beiden Seiten: Für den Arbeitgeber bietet sich die Möglichkeit, eine typische Auseinandersetzung mit den Arbeitnehmer um die Wirksamkeit einer Kündigung schnell zu beenden. Eventuell kann sogar die Auslaufphase verkürzt werden, vgl. Escapeklausel. Der Arbeitnehmer erhält in einer für ihn wirtschaftlich wie persönlich ebenso unruhigen wie ungewohnten Situation Unterstützung.

Gibt es daneben auch finanzielle Vorteile?

Zwar ist ein individuelles Outplacement ein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Hier gibt es aber die Möglichkeit, durch handwerklich saubere Vertragsgestaltung ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers darzulegen. Dann sind die Outplacement-Kosten lohnsteuerfrei. Sozialversicherungsfrei sind sie ohnehin. Es macht also einen erheblichen Unterschied, ob der Arbeitnehmer aus seinem Netto heraus Aufwendungen für Fortbildungskurse oder einen Outplacementberater aufbringt – oder man dies in beiderseitigem Interesse in einen Abwicklungsvertrag integriert.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind wir Rechtsanwälte für Arbeitsrecht kompetent an Ihrer Seite. Gerne beraten wir Sie auch zum Thema Outplacement.
Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

Weiterführende Links:

https://de.wikipedia.org/wiki/Outplacement

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