Hausgeldabrechnung

Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres muss der Verwalter eine Abrechnung erstellen. In dieser Abrechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben zusammen zu stellen und zu saldieren. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel werden die einzelnen Kosten den jeweiligen Eigentümern zugewiesen, um so ein etwaiges Guthaben oder eine Nachzahlungspflicht auszuweisen. Dies ist die Hausgeldabrechnung.
Die Eigentümer entscheiden dann über die jeweilige Abrechnung per Stimmenmehrheit. Die Einnahmen aus den Hausgeldzahlungen entsprechend dem Wirtschaftsplan werden mit dem jeweiligen auf den einzelnen Eigentümer entfallenden Ausgaben „verrechnet“. Die sich hieraus ergebende Differenz nennt man auch „Abrechnungsspitze“.

Wie können wir Ihnen beim Thema Hausgeldabrechnung helfen?

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben oder auch das Gefühl haben, benachteiligt worden zu sein, prüfen wir gerne, ob die jeweilige Abrechnung korrekt erstellt ist und ergreifen für Sie im Rahmen einer Anfechtungsklage gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen. Sie können dabei auf die jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise unseres Fachanwalts für Wohnungseigentumsrecht Rechtanwalt Stegmann vertrauen.
Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

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