Unfall mit einem Wohnmobil

Ein Wohnmobil bedeutet für viele Deutsche noch immer das Sinnbild von Freiheit für den Urlaub. Insbesondere durch die Corona-Pandemie griffen viele gerne auf ein solches Fahrzeug zurück. Doch was passiert, wenn es zu einem Unfall mit einem Wohnmobil kommt? Grundsätzlich ist ein solcher Fall mit einem Wohnmobil überaus kompliziert und äußerst kostspielig.  Dies liegt daran, dass die Anschaffungskosten weitaus höher als bei einem normalen PKW sind. Wer dabei die Kosten tragen muss, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Wir klären für Sie hier die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um das Thema „Unfall mit einem Wohnmobil“. 

Gibt es Besonderheiten des Mitverschuldens bei Wohnmobilen?

Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall muss ermittelt werden, wer Schädiger und wer Geschädigter ist. Dies ist allerdings nicht so einfach, da das Mitverschulden bei Verkehrsunfällen oftmals ein große Rolle spielt.

Wie für alle anderen Verkehrsunfälle ist bei einer Kollision mit einem Wohnmobil die Rechtsgrundlage des Mitverschuldens §254 Absatz 1 BGB. Besondere Regelungen gibt es allerdings nicht. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des Mitverschuldens, wie wir sie hier erläutern.

Das Mitverschulden kann dabei aber auch einen Mitfahrer treffen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil, dass ein Mitverschulden des Beifahrers vorliegt, sofern dieser sich zum Schlafen auf die Liegefläche des Wohnmobils legt. Durch die Missachtung der gesetzlichen Anschnallpflicht kam es beim späteren Unfallereignis zu schweren Verletzungen des Beifahrers. Diese Missachtung müsse sich der Beifahrer im Rahmen des Mitverschuldens anrechnen lassen, so das Gericht.

Was passiert, wenn das Wohnmobil das Gesamtgewicht überschreitet und somit überladen war?

Die Ladung des Wohnmobils spielt beim Verkehrsunfall eine große Rolle. Denn überschreitet diese die maximale Zulassung, so kann dies den Bremsweg verlängern oder aber das Lenkverhalten beeinflussen. Dies führt dazu, dass ein Mitverschulden am Unfall vorliegt, da Sorgfaltspflichten nicht beachtet wurden.

Um zu erörtern, ob das überladene Wohnmobil zu einer Mithaftung bei einem Unfall führt, müssen allerdings folgende Fragen geklärt werden:

  • War die Überladung Mitursache für den Unfall, indem der Bremsweg sich verlängert hat? Hat die Überladung das Lenken so erschwert, dass eine Abwendung des Unfall nicht mehr möglich war?
  • Wie hoch ist der Grad des Verschuldens durch die Überladung?

Gibt es eine höhere Betriebsgefahr bei Wohnmobilen?

Bei Verkehrsunfällen spielt die sogenannte Betriebsgefahr oftmals eine große Rolle. Bei dieser handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand des Prinzip des Verschuldens. Denn normalerweise trägt jeder soviel Schuld an einem schädigenden Ereignis, wie er dazu beigetragen hat. Die Ausnahme bildet hier jedoch der Straßenverkehr. Denn von jedem Teilnehmer geht im Straßenverkehr eine abstrakte Gefahr aus, der sogenannten Betriebsgefahr.

Allerdings unterscheidet sich die Höhe der Gefahr beispielsweise von der Größe oder auch dem Gewicht des Fahrzeugs. So geht von einem Tanktransporter beispielsweise eine höhere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer aus, als von einem Smart.

Das Oberlandesgericht Hamm befand, dass die kastenförmige Bauweise und Frontbügel eines Geländewagens das Verletzungsrisiko bei Kollisionen mit Personen erhöhe. Dementsprechend sei dort auch eine höhere Betriebsgefahr. Ähnlich ist dies bei Wohnmobil, die aufgrund ihrer anderen Bauweise und des erhöhten Gewichts eine höhere Betriebsgefahr aufweisen als normale PKW’S.

Wie kann ich bei einem Wohnmobil den Schaden beziffern?

Nach einem Verkehrsunfall geht es immer wieder auch um die Schadensbezifferung, also um die Höhe des Schadens. Dies ist bei einem Wohnmobil allerdings nicht immer ganz so einfach. Denn oftmals gestalten Liebhaber das Wohnmobil nach ihren eigenen Vorstellungen. Vielerorts gibt es auch die Eigenbauten. Um den Wert des Wohnmobils und somit auch die Höhe des Schadens nach einem Unfall zu beziffern, wird in der Regel ein Sachverständiger benötigt.

Ausstattung:

Bei der Begutachtung des Wohnmobils sollten Sie sich jedoch im Klaren sein, dass nicht jedes Extra eine Preissteigerung herbeiführt. Als Faustregel kann man sagen, dass die Erweiterung der digitalen Ausstattung als preissteigernd angesehen wird. Eine Rückfahrkamera beispielsweise ist für den Wert durchaus förderlich. Dagegen sind Fahrradträger oder eine Dachbox nicht sonderlich wertsteigernd.

Fahrzeugzustand:

Für den Wert des Fahrzeugs spielt selbstverständlich auch der Zustand eine große Rolle. So sind der Servicenachweis oder auch das Alter des Wohnmobils von großer Bedeutung.

Gibt es einen Nutzungsausfall bei Wohnmobilen, ähnlich wie bei PKW’S?

Sofern man das Wohnmobil in Folge eines Unfalls nicht nutzen kann, stellt sich die Frage, ob man dafür Kosten geltend machen kann. Denn erleidet man beispielsweise mit einem PKW einen Unfall, so kann man sich für den Zeitraum der Reparatur ein anderes Fahrzeug anmieten. Der Geschädigte soll somit den Nutzungsausfall seines Fahrzeugs geltend machen können, da er in der Regel auf sein Auto tagtäglich angewiesen ist.

Bei Wohnwagen funktioniert dies allerdings nur bedingt. So kommt es darauf an, wie die gewöhnliche Nutzung des Wohnmobils ist, wie das OLG Celle in einem Urteil 2004 feststellte. Nutzt der Geschädigte das Wohnmobil im Alltag wie ein normales Fahrzeug, so ist auch eine Nutzungsentschädigung möglich. Sofern dieses allerdings nur zu Urlaubs- und Freizeitzwecken genutzt werde, so könne eine Entschädigung nicht bejaht werden.

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Entschädigung nach der Tabelle von Sanden und Danner, so die Richter des OLG. Da es sich bei Wohnmobilen um ein unkomfortables, unhandliches und unpraktisches Fahrzeug handele, werde diese in der untersten Entschädigungskategorie angesiedelt, wie das Gerichte mitteilte. Dies bedeutet, man kann 27 Euro pro Tag für den Ausfall erhalten.

Überaus bedeutsam für das Thema Nutzungsentschädigung ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Sofern es sich bei einer Fahrt um keine ausschließliche Urlaubsreise handelt, so hat man gegenüber der Versicherung auch einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, so die hanseatischen Richter.

In dem Fall ging es um einen Kläger, der mit seinem Wohnmobil in den Urlaub fahren, gleichzeitig aber auch mit seinen beiden Oldtimern an einem Oldtimertreffen teilnehmen wollte. Dabei wollte er das Wohnmobil als Zugfahrzeug nutzen. Das Wohnmobil wäre dementsprechend als normaler PKW genutzt worden. Folglich handelte es sich um keine reine Urlaubsreise und das Wohnmobil wäre nicht nur zu Freizeitzwecken genutzt worden. Ein Anspruch auf Nutzungsersatz für den Kläger bestand daher, so das Gericht.

Was passiert, wenn ich den Urlaub infolge des Unfalls zuhause verbringen muss?

Besonders ärgerlich ist es, wenn durch den Unfall die Urlaubsreise gänzlich abgesagt werden muss. Dies wäre zwar kein materieller Schaden, ein immaterieller Schaden durch den entgangenen Urlaub käme aber in Betracht. Denn der seit langem beantragte Urlaub muss infolge des Unfalls zu Hause genommen werden.

Ein Problem ist jedoch, dass durch den Unfall nur Vermögensschäden ersetzt werden. Dies bedeutet nur wirkliche finanzielle Einbußen. Ein vergebens genommener Urlaub ist keine direkte finanzielle Einbuße und somit nicht schadensersatzfähig.

Wird allerdings das Eigentum des Geschädigten direkt beeinträchtigt, so muss der Schädiger diesen Schaden ersetzen. Darunter fallen alle Ausgaben, die man bereits vor Antritt des Urlaubs getätigt hatte. Folgende Dinge sind daher ersatzfähig:

  • Bereits gekaufte Vignetten
  • Schon gemietete Wohnmobilplätze

An wen kann mich nach einem Unfall mit einem Wohnmobil wenden?Gibt es einen Fachanwalt für Wohnmobilrecht?

Verkehrsunfälle mit einem Wohnmobil enthalten bisweilen besondere Fragestellungen. Allerdings sind diese ein Teilgebiet des Rechtsgebietes Verkehrsrecht. Bei der Suche nach einem Rechtsanwalt sollten Sie daher darauf achten, dass dieser den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ trägt. Dadurch ist eine hohe Beratungsqualität gesichert, um so den Schadensfall bestmöglich abzuwickeln.

Wohin wende ich mich bei einem Unfall mit dem Wohnmobil im Ausland?

Ein Verkehrsunfall kann in der Abwicklung bisweilen sehr kompliziert sein. Noch komplizierter kann es werden, wenn ein Verkehrsunfall mit dem Wohnmobil im Ausland passiert. Besonderheiten im Vergleich zu Unfällen mit PKW’s gibt es zwar nicht, man muss sich jedoch mit der Fragestellung auseinandersetzen, welche Rechtsordnung anwendbar ist.

Wir unterstützen Sie daher gerne auch bei einem Unfall im Ausland, nähere Informationen dazu finden Sie unter unserem Stichwort „Unfall im Ausland“.

Unser Experte und Fachanwalt für Verkehrsrecht Julian Pfeil kann Ihnen bei allen Fragen rund um einen Unfall mit einem Wohnmobil weiterhelfen. Vertrauen Sie dabei auf seine langjährige Erfahrung und fachliche Expertise. Durch unsere moderne Ausstattung ist es uns möglich, bundesweit noch am selben Tag das Mandat annehmen zu können. Sie erreichen unser Team zur Regulierung von Verkehrsunfällen direkt hier: 0931-30811-400.

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