Dashcam

Unter Dashcams versteht man Videokameras, die während der Fahrt mit dem Pkw oder Motorrad das Verkehrsgeschehen frontal aufzeichnen. Diese Kameras befestigt man für gewöhnlich auf dem Armaturenbrett („dash board“) oder am Innenspiegel gerichtet auf die Frontscheibe. Sie zeichnet somit unmittelbar auf, was der Fahrer des Fahrzeuges sieht. Daher stellt sich die Frage, ob diese Kameras nicht ein perfektes Beweismittel für einen Verkehrsunfall darstellen können. Bei einem solchen besteht zumeist die große Herausforderung, dass bis auf die beteiligten Fahrzeugführer niemand den Unfall wahrgenommen hat. Das große Problem solcher Dashcams liegt jedoch auf der Hand: Sie zeichnen alles und ständig auf, nicht etwa nur den potentiell Beteiligten eines Unfalls. Damit könnte Ihre Nutzung erheblich gegen Rechte Dritter verstoßen. Gegen welche Punkte das Nutzen dieser Kameras im Straßenverkehr verstößt, ob die Polizei Dashcams beschlagnahmen darf und ob deren Aufnahmen in einem Gerichtsverfahren als Beweis verwertet werden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die Nutzung von Dashcams verstößt gegen…

Dashcams, welche die Fahrt ohne bestimmten Anlass permanent aufzeichnen, filmen unweigerlich jeden am Straßenverkehr Beteiligten. Dazu zählen häufig auch Menschen, die sich vom Straßenverkehr unbeteiligt in der Nähe einer Straße oder auf ihrem privaten Grundstück aufhalten. Das Filmen jeder zufällig in den Kamerawinkel geratenen Person stellt für diese einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Ob sie sich außerhalb oder innerhalb des Straßenverkehrs aufhalten ist dabei unerheblich. Darüber hinaus sind Dashcams nicht, wie die Helmkamera eines Sportlers, zur Dokumentation privater Zwecke gedacht, sondern vielmehr für die spätere Verwendung als Beweismittel. Das ist relevant, da eine nicht ausschließlich private Nutzung zudem gegen das Datenschutzrecht verstoßen kann. Betroffene von solchen Aufzeichnungen können den Nutzer auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Der Verwender kann sich schadensersatzpflichtig machen. So hat er Kosten, die ein Betroffener zur Durchsetzung eines Unterlassungs- oder Schmerzensgeldanspruchs macht, zu ersetzen. Anderes gilt, wenn bei einer solchen Kamera die Aufnahme entweder erst bei einem bestimmten Anlass startet oder kurz vor diesem Anlass ein Videosignal dauerhaft speichert. Die Nutzung solcher „Crashcams“ ist im Gegensatz zur permanent filmenden Dashcam privatrechtlich nicht rechtswidrig, wenn mit der Aufnahme nur die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckt wird. Solche Crashcams zeichnen anlassbezogen auf und überschreiben bei fehlendem Anlass die Aufzeichnung nach kurzer Zeit automatisch.

Verwertung der Aufnahmen im Gerichtsverfahren

Lange Zeit ungeklärt war die Frage, ob Dashcam-Aufnahmen in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel verwertet werden können oder ob sie wegen eines Eingriffs in das Recht auf informelles Selbstbestimmen durch das Verwerten in einem Prozess einem Beweisverwertungsverbot begegnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass solche Aufzeichnungen zwar rechtswidrig sind, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt sind. Jedoch nimmt der BGH bzgl. der Frage einer Verwertung der Beweise eine umfangreiche Interessenabwägung vor. Dabei kamen die obersten Zivilrichter Deutschlands zu dem Ergebnis, dass dieser Umstand nicht zwangsläufig zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Der BGH folgt vielmehr einer vermittelnden Lösung, die eine Güterabwägung im Einzelfall fordert und dabei zu einem Überwiegen der Interessen des Verwenders der Dashcam führt. Gerade im Unfallhaftpflichtprozess dürfte seither grundsätzlich eine Einzelfallabwägung dazu führen, dass diese Aufnahmen, trotz datenschutzrechtlicher Unzulässigkeit, keinem Beweisverwertungsverbot ausgesetzt sind. Damit wird dem Unfallbeteiligten eine der größten Herausforderung im Gerichtsverfahren entscheidend erleichtert: Für gewöhnlich haben bis auf die am Unfall Beteiligten keine weiteren Personen den genauen Unfallhergang mitbekommen. Hier kann fortan mittels Aufzeichnungen der Dashcam der Unfall im Prozess beweiskräftig nachverfolgt werden.

Die Beschlagnahme durch die Polizei

Die Polizei kann Gegenstände, die als Beweismittel für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit von Bedeutung sein können sicherzustellen. Sofern der Betroffene einem solchen polizeilichen Begehren nicht freiwillig nachkommt, kann die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen diese Sache beschlagnahmen. Da die Aufnahmen einer Dashcam wie zuvor aufgezeigt in einem Gerichtsverfahren ein taugliches Beweismittel darstellen können, ist es der Polizei grundsätzlich möglich die Dashcam eines Unfallbeteiligten zu beschlagnahmen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Unfallverursacher die Dashcam nutzte.

Verkehrsunfall mit einer Dashcam im Auto, was ist zu tun?

Da die Aufzeichnungen einer Dashcam die Beweisführung im Gerichtsverfahren entscheidend erleichtern können, sollten Sie Ihren Rechtsanwalt dringend informieren, sofern eine solche im Einsatz war. Von einer voreiligen Weitergabe an Behörden oder an den Unfallgegner ist dagegen dringend abzuraten. Aufgrund der Komplexität in verkehrsrechtlichen Fragestellungen ist das Aufsuchen eines Rechtsanwalts daher besonders zu empfehlen. Gerne beraten wir Sie sowohl als Unfallverursacher sowie als Geschädigten umfassend zur Rechtslage und helfen Ihnen effektiv bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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