Sind solche Abschnittskontrollen in Deutschland legal?
Nach dem Vorbehalt des Gesetzes bedürfen belastende staatliche Maßnahmen einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Die Erhebung und Auswertung von personenbezogenen Daten (wie das Kfz-Kennzeichen) ist stets ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Insoweit bedarf auch die Section Control einer Rechtsgrundlage. Eine Einschränkung des Grundrechts kann daher nur durch eine Rechtsgrundlage erfolgen, die einen Eingriff in das Grundrecht im überwiegenden Allgemeininteresse zur Grundlage hat. Eine solche Rechtsgrundlage für diese Art der Geschwindigkeitskontrolle gibt es jedoch noch nicht. Insbesondere können bestehende repressive Vorschriften nicht eingreifen, da diese zumindest einen Anfangsverdacht voraussetzen. Dieser kann beim Einfahren in die Messstrecke aber noch gar nicht feststehen. Auch im Gefahrenabwehrrecht sucht man eine solche Rechtsgrundlage bisweilen vergeblich. Es ist sogar strittig, ob es sich bei der Section Control um repressive oder präventive staatliche Maßnahmen handelt. Davon hängt jedoch bereits ab, ob der Bund oder die Länder in diesem Fall gesetzgeberisch tätig werden können. Bis zur Klärung dieser Frage, fehlt es allerdings eindeutig an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für dieses Messverfahren.
Gibt es Abschnitte mit Streckenradar in Deutschland?
Bisher existiert das bundesweite erste Streckenradar nur in Niedersachsen. Seit Mitte Januar 2019 wird bei Hannover auf der Bundesstraße 6 in Laatzen im Zuge einer „Erprobungsphase“ 2,2 Kilometer lang die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer mit Hilfe von Section Control überwacht; ohne entsprechende Rechtsgrundlage. Die Abschnittskontrolle ist an dieser Stelle, laut niedersächsischem Innenministerium bis Juni 2020 geplant. Weitere Abschnittskontrollen sind bundesweit noch nicht bekannt.
Welche Strafen erwarten mich?
Stellt eine solche Abschnittsmessung einen Geschwindigkeitsverstoß fest, richtet sich ein mögliches Bußgeld wie bisher nach dem Bußgeldkatalog. Die Höhe des Bußgeldes hängt daher maßgeblich von der konkreten Geschwindigkeitsübertretung ab. Auch hier können Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot in Betracht kommen. Eine entscheidende Abweichung zu punktuell überwachenden Messstationen liegt jedoch darin, dass aufgrund der langen Distanz der Überwachung auch innerhalb einer Abschnittskontrolle ein Feststellen von mehreren Geschwindigkeitsübertretungen erfolgen kann. Damit kann der Betroffene trotz einfacher Messanlage möglicherweise mehrere Bußgelder erwarten. Zwar wird im Rahmen der Section Control die Geschwindigkeit nicht punktuell festgestellt. Dennoch ändert die aus Ein- bis Ausfahrtspunkt berechnete Geschwindigkeit nichts an einem (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen) Toleranzabzug.
Sollten Betroffene einen Rechtsbehelf einlegen?
Bei einem Geschwindigkeitsverstoß in Zusammenhang mit einer Abschnittskontrolle folgt sehr wahrscheinlich ein Bußgeldbescheid. Bei einem Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ein Einspruch möglich. Ob ein solcher Einspruch Erfolg hat, ist von vielen, meist ungewissen Faktoren bestimmt. Gegen einen Bußgeldbescheid (in Zusammenhang mit Section Control) empfiehlt sich ein Einspruch zur aktuellen Rechtslage jedoch besonders. Gerne legen wir bei der zuständigen Behörde fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und beantragen für Sie umgehend Akteneinsicht. Schon weil es bisher an einer ordentlichen Rechtsgrundlage für eine Überwachung mittels dieses Messverfahrens fehlt, erscheint die Rechtmäßigkeit eines solchen Bußgeldbescheids sehr fraglich. Ein Einspruch könnte insoweit bereits im Vorfeld mit hohen Erfolgschancen zu bewerten sein.