Fahrpersonalverordnung

Die Fahrpersonalverordnung regelt, dass Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güter- und zur Personenbeförderung dienen, bestimmte Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten einzuhalten haben. Ein Verstoß gegen diese Pflichten ist mit einem Bußgeld, jedoch nicht mit Punkten zum Verkehrszentralregister in Flensburg bedroht.

Zu beachten ist, dass noch nicht (!) rechtskräftig abgeurteilte Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten nicht mehr geahndet werden können, soweit diese bis zum 13.07.2007 begangen wurden. Das heißt, dass alle Verstöße, welche bis zu diesem Tag begangen wurden straffrei bleiben. Zwar hat der Gesetzgeber diese Regelungslücke mittlerweile durch ein Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes mit Wirkung zum 14.07.2007 geschlossen. Eine Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren ist dagegen nicht möglich. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, die nach dem 13.07.2007 begangen wurden, unterliegen jetzt den Bestimmungen des neuen § 8a Fahrpersonalgesetz.

Nachdem für Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeitverstöße eine lange Verjährungsfrist gilt, können damit Verstöße betroffen sein, die bis zu vier Jahre zurückliegen.

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