Kann der Führerschein altersbedingt entzogen werden?
Grundsätzlich gibt es für den Führerschein kein Höchstalter und die Fahrerlaubnis gilt in der Regel bis zum Lebensende. Auch kann das hohe Alter eines Kraftfahrers alleine noch nicht den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Allerdings können mit zunehmendem Alter bei Senioren im Straßenverkehr gewisse Alterserscheinungen dazu führen, dass die Fahrtauglichkeit gemindert ist. Zu diesen Alterseinschränkungen zählen: Verschlechterung der Konzentrationsfähigkeit, Einschränkungen bei der Beweglichkeit der Halswirbelsäule, Abnahme der Sehfähigkeit und Verminderung der Reaktionsfähigkeit. Dies kann eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellen. Wenn dies im Straßenverkehr auffällt, kann die zuständige Behörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder die Fahrt mit einem Gutachter anordnen. Wird diese nicht abgelegt oder nicht bestanden, ist der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.
Wann sollte ich bei einem drohenden Fahrerlaubnisentzug am besten einen Anwalt beauftragen?
Ordnet die Behörde eine MPU an, sollte man sich als älterer Autofahrer schnellstmöglich um anwaltlichen Rat bemühen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft, ob die Anordnung der MPU bzw. die Anordnung des Entzugs der Fahrerlaubnis rechtmäßig ergangen ist. Anschließend besteht die Option, dagegen vorzugehen. Weiterhin ist auch eine Vorbereitung auf die anstehende MPU möglich und sinnvoll, wenn die anwaltliche Begutachtung zu dem Ergebnis kommt, dass die Anordnung rechtmäßig ergangen ist. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht stehen wir Ihnen in dieser Angelegenheit gerne zur Verfügung.
Ist es möglich die Entscheidung über den Fahrerlaubnisentzug zu verzögern?
Im Rahmen von Verstößen, die ein temporäres Fahrverbot nach sich ziehen, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Entzug der Fahrerlaubnis zu verschieben. Beim Führerscheinentzug im Alter geht es jedoch um ein endgültiges Fahrverbot für Senioren. Dies erfolgt deshalb, weil der betroffene Autofahrer eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Ein Verschieben des Fahrerlaubnisentzugs ist daher nicht möglich.
Hat es Aussicht auf Erfolg, mit der zuständigen Führerscheinstelle zu verhandeln?
Ausgeschlossen ist es nicht, bei einer Verhandlung mit der zuständigen Führerscheinstelle eine Einigung zu erzielen. Erfahrungsgemäß lassen sich die Behörden trotz intensiver außergerichtlicher Verhandlung jedoch nicht von einer anderen Meinung überzeugen. Meist bleiben einmal gefasste Zweifel bestehen. Daher erscheint es zumindest bei erfolgloser Verhandlung vorzugswürdig, eine Entscheidung in Bezug auf die Anordnung der MPU oder die Anordnung des Entzugs der Fahrerlaubnis abzuwarten. Anschließend ist ein gegebenenfalls gerichtliches Vorgehen gegen diese Entscheidung möglich. Wir als Fachanwälte für Verkehrsrecht unterstützen Sie gerne. Das gilt sowohl in der außergerichtlichen Verhandlungssituation als auch im Rechtsstreit gegen die Entscheidung der Behörde.
Was sind die Argumente, die bei Gericht vorzutragen sind?
Eine längere beanstandungsfreie Teilnahme am Straßenverkehr kann zwar grundsätzlich als Argument gegen den Entzug der Fahrerlaubnis aufgeführt werden. Allerdings sagt dies ja eben gerade nichts über die aktuelle Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Sicherheit im Straßenverkehr aus. Es sind daher weitere Argumente erforderlich, die die Fahrtauglichkeit des älteren Verkehrsteilnehmers belegen. Denkbar wäre beispielsweise eine Argumentation dahingehend, dass die Fahrtauglichkeit zwar aufgrund der altersbedingten Erscheinungen gemindert ist. Ein vollständiger Entzug der Fahrerlaubnis kommt bei altersbedingten Erscheinungen aber nur in Betracht, wenn es zu relevanten Ausfallerscheinungen oder Leistungsdefiziten kommt. Liegen die altersbedingten Erscheinungen nicht in diesem Ausmaß vor, können auch mildere Beschränkungen als der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen.
Gibt es die Option einer eingeschränkten Fahrerlaubnis, etwa nur für bestimmte Strecken?
Bei bedingter Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund altersbedingter Erscheinungen kann die zuständige Behörde gemäß § 46 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung Beschränkungen bzw. Auflagen für den Betroffenen anordnen. Das bedeutet, dass man seinen Führerschein behalten darf, dabei jedoch gewissen Einschränkungen bzw. Verpflichtungen unterliegt. Dabei können beispielsweise regelmäßige ärztliche Kontrollen angeordnet werden. Auch die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf bestimmte Strecken oder bestimmte Situationen ist denkbar. In Betracht kommt: Fahren nur bei Tageslicht, Beschränkung der Fahrten auf einen Umkreis oder eine Höchstgeschwindigkeit sowie die Ungültigkeit der Fahrerlaubnis auf Autobahnen.
Allerdings muss die Beschränkung dazu führen, dass dadurch das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet ist. Häufig besteht die bedingte Eignung bei altersbedingten Erscheinungen aber in der Regel dauerhaft und nicht nur auf bestimmten Strecken. Es ist nachzuweisen, dass die altersbedingten Erscheinungen auf bestimmten Strecken bzw. in bestimmten Situationen keine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr sowie die persönliche Sicherheit des betroffenen Fahrers darstellen.
Wenn ich in Deutschland meine Fahrerlaubnis verliere, kann ich sie dann im Ausland wieder neu erwerben?
An sich spricht nichts dagegen, den Führerschein im Ausland neu zu erwerben. Allerdings hat die deutsche Fahrerlaubnisbehörde die Option auch Führerscheine einzuziehen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums erworben wurden., sofern sich der Führer des Kraftfahrzeugs als fahruntauglich erweist. Auch wenn der Führerschein aus einem anderen Land stammt, kann die deutsche Behörde anordnen, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland ihre Gültigkeit verliert. Zudem schreiben viele europäische Länder eine regelmäßige Fahrtauglichkeitsuntersuchung ab einem gewissen Alter vor.
Wie riskant ist es, ohne Fahrerlaubnis als Senior zu fahren?
Auf den ersten Blick scheint der ältere Autofahrer, dem die Fahrerlaubnis ohnehin entzogen wurde, „nichts mehr zu verlieren“ zu haben. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Wenn man vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis fährt, ist es möglich, dass eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe folgen. Zudem kann auch das Kraftfahrzeug des Betroffenen eingezogen werden.
Welche Vorteile hat es, den Führerschein freiwillig abzugeben?
Wenn man sich im Auto nicht mehr sicher fühlt oder altersbedingte Ausfallerscheinungen feststellt, ist es möglich, den Führerschein freiwillig abzugeben. Häufig gibt es für Senioren Angebote wie kostenlose oder vergünstigte Monats- oder Jahrestickets für den öffentlichen Nahverkehr. Dies gilt, wenn sie ihren Führerschein freiwillig abgeben. Allerdings ist zu beachten, dass die Abgabe der Fahrerlaubnis endgültig ist. Man darf dann nicht mehr wie gewohnt mit seinem Kraftfahrzeug fahren.