Gewerblicher Rechtsschutz / Namensrecht

Der Firmenname

Der Firmenname (auch „Firma“ genannt) kennzeichnet ein Unternehmen. Er soll ein Unternehmen von einem anderen unterscheidbar machen, daher muss der Firmenname eine Unterscheidungskraft besitzen. Nicht unterscheidungkräftig sind Firmennamen, die sich in der reinen Beschreibung des Unternehmensgegenstands erschöpfen („BANANENHANDEL“).

Eine im Handelsregister eingetragene Firma muss einen sog. Rechtsformzusatz enthalten. Der Rechtsformzusatz gibt die jeweiligen Haftungsverhältnisse des Unternehmens wieder (e.K.; OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, Antragsgegner, etc.).
Wenn jedoch diese Beschreibung mit einem Zusatz verbunden wird, der eine gewisse Individualisierung ermöglicht, wie zum Beispiel „EXCALIBUR-BANANENHANDEL“ besteht eine Unterscheidungskraft, so dass dieser Firmenname (bzw. Firma) eine zulässige Firmierung wäre.

Es ist aber auch möglich, einen Firmennamen mit dem Familiennamen (der Vorname ist nicht erforderlich) des Inhabers (MAYER GmbH & Co.KG) oder eines Mitgesellschafters zu schaffen.

Schließlich ist es auch möglich, einen Phantasienamen als Firmennamen auszuwählen („EXCALIBUR GmbH“ ohne Voranstellung des „BANANHANDEL“). Dann sollte man aber tunlichst darauf achten, dass dieser Firmenname nicht schon durch eine vorhergehende Markenanmeldung geschützt worden ist.

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