Strafbefehl

Einen Strafbefehl zu erhalten stellt für den Betroffenen regelmäßig keinen besonderen Anlass zur Freude dar. Doch was genau ist ein Strafbefehl? Birgt er gewisse Vorteile? Was gilt es zu beachten?

Sinn und Zweck des Strafbefehls

Der Strafbefehl ist im Ergebnis eine strafrechtliche Verurteilung ohne Verhandlung. Zweck eines Strafbefehls ist die einfache und schnelle Ahndung einfacherer Kriminalität. Mit einem Strafbefehlsverfahren können nur Vergehen geahndet werden. Unter einem „Vergehen“ zählen solche Delikte, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von unter einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Dazu zählen unter anderem die Körperverletzung, die Sachbeschädigung, der Diebstahl oder die meisten Betäubungsmitteldelikte.

Auswirkungen des Strafbefehles für den Betroffenen

Bei dem Strafbefehlsverfahren entfällt die mündliche Verhandlung, welche für den Betroffenen meist eine besondere Belastung darstellt. Dennoch dürfen die Folgen des Strafbefehls nicht unterschätzt werden. Wird ein Strafbefehl rechtskräftig, kann er nicht mehr angegriffen werden und steht einem gerichtlichen Urteil gleich. Im Bundeszentralregister sind alle strafgerichtlichen Verurteilungen enthalten. Dort erfolgt somit auch ein Eintrag für den jeweiligen Strafbefehl. Je nach Art der Strafe kann darüber hinaus ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis erfolgen. Zudem kann ein rechtskräftiger Strafbefehl präjudizielle Wirkung haben. Die Geschädigten können diesen nutzen, um zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verurteilten leichter durchzusetzen.

Mögliche Vorteile eines Strafbefehls

Auch wenn ein Strafbefehl selten positive Emotionen beim Betroffenen weckt, so bringt er doch Vorteile mit sich. Der größte Vorteil ergibt sich daraus, dass dem Beschuldigten im Strafbefehlsverfahren die zeitliche, finanzielle und psychische Belastung der Hauptverhandlung erspart bleibt. Ferner entfällt mit der Hauptverhandlung die Öffentlichkeit. Dies ist für den Betroffenen je nach Art des Delikts ein großer Vorteil, gerade im Hinblick auf das berufliche oder soziale Umfeld. Ein weiterer Vorteil liegt für den Betroffenen in der Kostenersparnis, da mit der Hauptverhandlung im Einzelfall erhebliche Gerichts- und Sachverständigenkosten anfallen können.

Ablauf und Rechtsschutz im Strafbefehlsverfahren

Besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichender Tatverdacht, kann diese beim Gericht statt einer Anklageschrift den Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten beantragen. Das Gericht folgt dem Antrag in aller Regel und stellt den Strafbefehl dem Beschuldigten zu. Teilweise geschieht dies, ohne dass der Beschuldigte zuvor die Gelegenheit erhält sich zu verteidigen. Ist der Strafbefehl zugestellt hat der Angeklagte zwei Möglichkeiten: Er kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegen diesen Einspruch einlegen oder diesen akzeptieren. Im letztgenannten Fall erwächst der Strafbefehl in Rechtskraft und steht einem Urteil gleich, sodass beispielsweise im Falle einer Geldstrafe die verhängte Geldstrafe zu zahlen ist. Entscheidet sich der Betroffene jedoch für einen Einspruch, den dieser sogar selbst einlegen kann, so wird ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Es kommt dann zu einer „ganz normalen Gerichtsverhandlung“. Zu beachten gilt allerdings, dass es dem Gericht sodann frei steht auch eine höhere Geld- oder Freiheitsstrafe zu verhängen. Jedoch hat der Angeklagte auch hier noch die Möglichkeit seinen Einspruch bis zur Verkündung des Urteils zurückzunehmen, wofür dann aber die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich ist. Auch die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Gerichtskosten sind zu zahlen. Stimmt die Staatsanwaltschaft der Einspruchsrücknahme zu, wird der ursprüngliche Strafbefehl in diesem Fall rechtskräftig. Ob der Einspruch gegen einen Strafbefehl sinnvoll ist, lässt sich erst nach erfolgter Akteneinsicht beurteilen.

Kompetente Beratung durch unseren Rechtsanwalt für Strafrecht

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