Arbeitnehmer müssen ihr Gehalt im Rahmen der Lohnsteuer versteuern. Das Gehalt eines Arbeitnehmers kann dabei nicht nur in Geldbezügen bestehen, sondern auch in Vorteilen, die er vom Arbeitgeber erhält und die einen Geldeswert haben – hier spricht man vom sog. geldwerten Vorteil. Grundsätzlich wird der geldwerte Vorteil auch der Lohnsteuer unterworfen – in einigen Fällen kann der geldwerte Vorteil begünstigt durch den Arbeitgeber besteuert werden oder sogar steuerfrei sein. So ist z.B. die private Nutzung eines Diensthandy ein steuerfreier geldwerter Vorteil.
Klassisches Beispiel für einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist der Firmenwagen. Hier besteht der Vorteil des Arbeitnehmers darin, dass er das Dienstfahrzeug oftmals auch für private Zwecke nutzen darf.
In Bezug auf den Dienstwagen gibt es einige steuerliche Fragestellungen.
Mindert beispielsweise eine Zuzahlung des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil als Firmenwagen? Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Firmenwagen, wann es sich um einen geldwerten Vorteil handelt und ob Zuzahlungen den geldwerten Vorteil beeinflussen.
Wer hat einen Anspruch auf einen Firmenwagen?
Bei einem Firmenwagen handelt es sich um ein Auto, welches der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu betrieblichen Zwecken überlässt. Darüber hinaus besteht für den Arbeitnehmer auch die Möglichkeit einer privaten Nutzung. Private Fahrten sind allerdings nur möglich, sofern dies mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Hierarchiestufe, ein betriebliches Kraftfahrzeug erhalten. Selbst für Minijobber ist ein solcher Zusatz möglich, es hängt nur von der individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag ab.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen?
Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils eines Firmenwagens gibt es zwei zentrale Methoden:
a) Pauschalwertmethode:
Nach der Pauschalwertmethode, die auch als 1 Prozent- Methode bezeichnet wird, wird ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat herangezogen, um den steuerlichen geldwerten Vorteil zu errechnen. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers werden ebenfalls über einen prozentualen Ansatz (0,03 % pro Kilometer der Entfernung Wohnung – erste Tätigkeitsstätte) berücksichtigt.
b) Fahrtenbuchmethode:
Darüber hinaus ist es möglich, dass der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch verwendet, in dem er die betrieblichen und privaten Fahrten aufzeichnet. Die Anforderungen der Finanzverwaltung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch sind jedoch streng, so dass in der Praxis häufig die Pauschalwertmethode zum Einsatz kommt.
Welche Vorteile gibt es beim Elektro-Firmenwagen?
Immer häufiger stellen Arbeitgeber ihre Dienstwagenflotte von Verbrenner-Fahrzeugen auf Elektrofahrzeugen um. Insbesondere erhöhte Parkmöglichkeiten und Ladestationen sorgen für eine erhöhte Akzeptanz beim Arbeitnehmer. Zudem reduziert sich für den Arbeitnehmer aufgrund steuerlicher Vergünstigungen beim Einsatz von Elektro-Fahrzeugen der steuerpflichtige geldwerte Vorteil.
So errechnet sich der geldwerte Vorteil bei der Pauschalwertmethode dann nur auf Basis von 25 % des Bruttolistenpreises. Wie stark dies sich steuerlich auswirken kann, können Sie hier errechnen.
Firmenwagen: Mindern Zuzahlungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil?
In einigen Fällen vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer sich an den Kosten des Dienstwagens beteiligt. Getragene Kosten durch den Arbeitnehmer werden auch als sogenanntes Nutzungsentgelt bezeichnet. Der Arbeitnehmer zahlt einen gewissen Preis dafür, dass er das Fahrzeug nutzen kann.
Nutzungsentgelte oder auch andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers für einen Firmenwagen mindern den geldwerten Vorteil. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 30.November 2016, in dem es um private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ging. Dies ist insbesondere für Steuerpflichtige dahingehend von Vorteil, da nicht mehr nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne Zahlungen des Arbeitnehmers nach der 1-Prozent-Methode mit einzubeziehen sind.
Folgende Nutzungsentgelte kommen in Betracht:
- Pauschalbetrag
Der Arbeitnehmer zahlt an den Arbeitgeber ein pauschales Nutzungsentgelt. Dies kann monatlich oder auch auf einmal geschehen. Festgehalten wird dies im Arbeitsvertrag. - Kilometerpauschale
Der Arbeitnehmer kann den geldwerten Vorteil ausgleichen, indem er eine bestimmte Zuzahlung an den Arbeitgeber für die gefahrenen Kilometer leistet. - Übernahme einzelner Leasingraten
Eine Zuzahlung kann auch dadurch erfolgen, indem der Arbeitnehmer einzelne oder auch mehrere Leasingraten des Firmenwagens übernimmt. - Übernahme einzelner Kraftfahrzeugkosten
Der Arbeitnehmer kann z.B. für Tank- oder Reparaturkosten aufkommen.
Kein Nutzungsentgelt ist insbesondere der Barlohnverzicht des Arbeitnehmers im Rahmen einer Gehaltsumwandlung – vereinbart der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber also ein niedrigeres Gehalt als Gegenleistung für den Firmenwagen, mindert dieser Verzicht nicht den geldwerten Vorteil.
Ist es möglich, dass ein negativer geldwerter Vorteil durch Zuzahlung beim Firmenwagen entsteht?
Wichtig ist, dass negative geldwerte Vorteile nicht möglich sind. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Leasingraten übernommen hat und diese nach der Ein-Prozent- Regelung den Vorteil übersteigen würden. Dementsprechend kann kein geldwerter Nachteil daraus resultieren, dass für den Arbeitnehmer eine private Nutzung beziehungsweise außerdienstliche Nutzung des Firmenwagens möglich ist.
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeugs können jedoch nicht nur im Zahlungsjahr, sondern auch in den darauf folgenden Kalenderjahren auf den privaten Nutzungswert für das jeweilige Kraftfahrzeug bis auf 0 Euro angerechnet werden.
Wenn die monatliche Zuzahlung des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil übersteigt, kann durch eine alternative Gestaltung der Nettolohn optimiert werden. Hierfür ist anstatt der Zuzahlung eine Barlohnumwandlung durch entsprechenden Gehaltsverzicht zu vereinbaren. So besteht die Möglichkeit, dass dieser Verzicht sich dann in voller Höhe auf das zu versteuernde Bruttogehalt des Arbeitnehmers auswirkt.
Ist der Arbeitgeber zur Anrechnung von Zuzahlungen bei geldwerten Vorteilen wie dem Firmenwagen verpflichtet?
Sofern sich aus dem Arbeitsverhältnis nichts anderes ergibt, ist der Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens zur Anrechnung von Zuzahlungen für den Firmenwagen verpflichtet.
Allerdings muss der Arbeitnehmer schriftlich dem Arbeitgeber die individuellen Kosten des betrieblichen Kraftfahrzeugs beziehungsweise die Gesamtfahrleistung des Kraftfahrzeugs übermitteln.
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