Was wird für die direkte digitale Übermittlung des Jahresabschlusses an die Bank benötigt?
Oftmals spricht Ihre Bank Sie auf die Nutzung des Digitalen Finanzberichtes an.
Sollte das nicht der Fall sein, fragen Sie gerne aktiv bei Ihrer Bank nach, ob diese Möglichkeit zur digitalen Übermittlung besteht.
Ihre teilnehmende Bank wird Ihnen eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung zur Verfügung stellen, mit der Sie Ihre Teilnahme an der digitalen Übermittlung der Finanzdaten erklären.
Nachdem Sie auch uns Ihr Einverständnis erklärt haben, dass wir für Sie die Übermittlung an Ihre Bank vornehmen sollen, können wir loslegen.
Kompetente Beratung durch unsere Steuerberater
In steuerlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team kompetent an Ihrer Seite.
Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.
Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch.