Digitaler Finanzbericht

Banken und Kreditinstitute verlangen bei der Kreditgewährung und der Kontrolle laufender Kredite jährlich die Vorlage des Jahresabschlusses des unternehmerisch tätigen Kreditnehmers. Den Jahresabschluss erhält der Unternehmer in der Regel vom Steuerberater – oftmals noch in Papierform, bei fortschrittlicheren Steuerkanzleien oftmals auch in digitaler Form. Umso ärgerlicher und aufwendiger ist es, wenn der Unternehmer den Abschluss extra ausdrucken muss, um ihn in Papierform der Bank zur Verfügung zu stellen. Warum übermittelt der Steuerberater stattdessen nicht den Jahresabschluss direkt auch in digitaler Form an die Bank des Unternehmers? Mit dem Digitalen Finanzbericht (DiFin) geht das.

Was wird für die direkte digitale Übermittlung des Jahresabschlusses an die Bank benötigt?

Oftmals spricht Ihre Bank Sie auf die Nutzung des Digitalen Finanzberichtes an.

Sollte das nicht der Fall sein, fragen Sie gerne aktiv bei Ihrer Bank nach, ob diese Möglichkeit zur digitalen Übermittlung besteht.

Ihre teilnehmende Bank wird Ihnen eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung zur Verfügung stellen, mit der Sie Ihre Teilnahme an der digitalen Übermittlung der Finanzdaten erklären.

Nachdem Sie auch uns Ihr Einverständnis erklärt haben, dass wir für Sie die Übermittlung an Ihre Bank vornehmen sollen, können wir loslegen.

Kompetente Beratung durch unsere Steuerberater

In steuerlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team kompetent an Ihrer Seite.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch.

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