Alles rund um Defibrillatoren im Sportverein

Was ist ein Defibrillator bzw. AED und wie funktioniert er?

Ein Defibrillator – AED heißt „automatisierter externer Defibrillator“ – ist ein medizinisches Gerät, das zur Behandlung von lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen eingesetzt wird, insbesondere bei plötzlichem Herzstillstand. Defibrillatoren funktionieren, indem sie elektrische Schocks an das Herz abgeben, um den normalen Herzrhythmus wiederherzustellen. Sie analysieren den Herzrhythmus des Patienten und liefern den Schock automatisch, wenn ein abnormaler Rhythmus erkannt wird.

Gibt es eine Förderung für Sportvereine bei der Anschaffung von Defibrillatoren?

Ja. Bereits seit dem 1. März 2021 fördert die Bayerische Staatsregierung die Anschaffung von Defibrillatoren. Auch Sportvereine können von dieser Förderung profitieren. Dabei werden bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben seitens des Freistaats übernommen. Hier ist die Information für die bayerischen Sportvereine. In der sogenannten AED-Förderrichtlinie wird genau erklärt, welche Organisationen die Förderung beantragen können und welche Defibrillatoren förderberechtigt sind. Die Verkündung selbst und ein Antragsformular finden sich auf der Verkündungsplattform der bayerischen Staatsregierung, Nr. 87 vom 03.02.2021. Auch in anderen Ländern gibt es Zuschussmöglichkeiten, etwa über den Sportbund oder die Björn-Steiger-Stiftung.

Sollte ein Sportverein einen Defibrillator eher kaufen oder leasen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Leasing dient vor allem der Finanzierung, daneben evtl. auch der regelmäßigen Erneuerung nach Ablauf eines Leasingvertrags. Leasingraten beliefen sich bei unserer Prüfung auf bis zu 50 % der Anschaffungskosten, in einem Jahr. Schon nach 2 Jahren hätte sich der Kauf eines Defibrillators also refinanziert. Gibt es zudem Förderungsmöglichkeiten, vgl. oben, dürfte die Finanzierung gesichert sein.

Ob es hier regelmäßig technischen Fortschritt gibt, weshalb ein Defibrillator regelmäßig gegen ein neueres Gerät getauscht werden sollte, ist weder eine rechtliche noch wirtschaftliche Frage. Zumindest in der Vergangenheit waren die Fortschritte nicht so bedeutend, dass sich ein Austausch aufgedrängt hatte, Geräte behielten auch 5 und mehr Jahre ihre Haltbarkeit.

Es gibt aber Leasingverträge, wo dann auch Materialien, etwa die Elektroden, regelmäßig erneuert bzw. getauscht werden.

Ist ein Sportverein verpflichtet, einen Defibrillator bereit zu halten?

Nein, jedenfalls nicht in Deutschland. Weder in Betrieben noch in Vereinen ist die Anschaffung Pflicht, anders ist dies etwa in Südtirol.

Welche Verpflichtung hat denn der Sportverein, wenn er einen Defibrillator angeschafft hat?

Der Verein ist dann ein Betreiber eines Medizinprodukts, vgl. §§ 2 und 3 der MPBetreibV. Und damit gilt für ihn § 11 MPBetrV. D.h. er hat eine STK, alle 2 Jahre eine Sicherheitstechnische Kontrolle durchzuführen. Außerdem könnte er verpflichtet sein nach einer berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

Es gibt allerdings Geräte, die so konstruiert sind, dass sie einen Wartungsplan enthalten und viele dieser Prüfungen selbstständig vornehmen.

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