Unser Beratungsangebot im Sportrecht
Warum wir?
Nicht nur im professionellen Sport stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen. Auch im Amateurbereich stehen die Verantwortlichen vor diversen rechtlichen Herausforderungen und gesetzlichen Vorgaben, die bei allen Tätigkeiten Berücksichtigung finden müssen. Oftmals ist die Vielzahl von einschlägigen Regelungen und das Nebeneinander von staatlichen und verbandlichen Regelwerken für die Beteiligten überfordernd und der Durchblick geht verloren. An dieser Stelle wollen wir den Protagonisten helfen und einen rechtssicheren Weg für alle Rahmenbedingungen erarbeiten, damit sich diese auf ihr eigentliches Kerngeschäft, den Sport selbst konzentrieren können.
Sportrecht ist auch weiterhin ein Nischenbereich und insbesondere die zahlreichen Steuer- und Haftungsfallen im Amateur- und Vereinssport sind in der Praxis eine noch zu selten bedachte und dennoch eine sehr wichtige Angelegenheit. Unsere Kanzlei Steinbock & Partner beschäftigt sich auch mit dem Sportrecht, um hier sowohl im Profi-Sport als auch für die Vereine und Amateursportler kompetenter und umfassender Ansprechpartner zu sein. Dabei stehen für die Fragen aus anderen Rechtsgebieten, welche aufgrund der „Querschnittmaterie“ Sportrecht immer wieder auftreten, stets die passenden Spezialisten innerhalb der Kanzlei bereit.
Gemeinsam können alle anfallenden Fragen etwa zu Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Steuerrecht oder Wettbewerbsrecht unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten im Sportbereich bearbeitet werden. Dabei stehen Ihnen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte zur Verfügung, die Fragen beantworten und Probleme lösen.
Wen vertreten wir?
Die Fragestellungen im Sportrecht sind breit gefächert. Wir stehen unseren Mandanten hierbei sowohl beratend und gestaltend als auch im Streitfall zur Vertretung der rechtlichen Interessen zur Seite. Die Mandanten sind ebenfalls vielfältig und können Sportler, Vereine, Unternehmen, Sportveranstalter, Manager, Spielerberater oder Verbände sein.
Wir können Sie hierbei im konkreten Rechtsstreit vertreten oder auch eine gezielte Beratung zu konkreten Einzelfragen leisten. Auf der anderen Seite bieten wir unseren Mandanten aber auch eine ganzheitliche Beratung und Betreuung an, die sämtliche auftretende Fragen und Probleme abdeckt.
Unsere Beratungsangebote:
Daraus ergibt sich auch ein breit gefasstes Leistungsspektrum, welches unsere Anwälte im Bereich des Sportrechts anbieten. Hierunter fallen insbesondere:
- Beratung und Gestaltung von Vereinssatzungen
- steuerliche Beratung und Betreuung von Vereinen
- Gestaltung von Aufwandsentschädigungen im Amateursport
- Beratung und Vertretung in haftungsrechtlichen Fragen
- Erstellung und Prüfung von Verträgen (z.B. Sportlerverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sponsoringverträge, Gesellschaftsverträge)
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Beratung und Umsetzung verwaltungsrechtlicher Vorgaben für Sportveranstaltungen
Warum können wir eine bundesweite Vertretung anbieten?
Die Korrespondenz mit unseren Mandanten und einzubeziehenden Behörden ist regelmäßig schriftlich oder per E-Mail möglich. Auch werden unserer Erfahrung nach die meisten Fälle in sportrechtlichen Fragen außergerichtlich gelöst oder es handelt sich ohnehin um eine beratende Tätigkeit zur Vorbeugung und Vermeidung von Rechtsstreit.
Durch die Digitalisierung lassen sich sämtliche Fragestellungen durch E-Mails, in Videokonferenzen oder per Telefon klären, sodass keine persönlichen Termine notwendig sind. Unsere Kanzlei arbeitet bereits seit mehreren Jahren vollständig digitalisiert, sodass alle Unterlagen immer standortunabhängig zur Verfügung stehen. So können wir – unabhängig von Ihrem Standort – Ihre Vertretung beginnen und Ihre Interessen wahrnehmen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.
Für Fragen zum Thema Sportrecht stehen wir Ihnen unter der Telefonnr.: 0931/22222 zur Verfügung. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail an info@steinbock-partner.de oder über unseren Button „Rückruf-Service“ schildern.
Ihre Kanzlei Steinbock & Partner
Nils Bergert
Rechtsanwalt
Sein Studium der Rechtswissenschaften hat er ebenso wie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen. Seit seiner Zulassung 2022 ist er als Rechtsanwalt für die Kanzlei Steinbock & Partner mbB tätig. Für die Schwerpunkttätigkeit im Sport- und Vereinsrecht setzt er die Kombination seiner erworbenen Kompetenzen aus beiden absolvierten Studiengängen für die Mandanten ein.
Fachbegriffe aus dem Sportrecht von A – Z

a
- Arbeitnehmereigenschaft Amateursportler
- Aufklärungspflicht Sportveranstalter
d
- Alles rund um Defibrillatoren im Sportverein
g
- Genehmigungserfordernis Grünanlagen
h
- Haftung für Gefälligkeiten
l
- Lootboxen als illegales Glücksspiel
o
- Organisationsverschulden Verein
p
- Probetraining
s
- Sportbootführerschein Sehschwäche
t
- Teilnahmerecht Sportveranstaltung
v
- Verkehrssicherungspflichten
- Verschmelzung von Vereinen
- Vorstandswahl im Verein