Gesetzliche Unfallversicherung

Das Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung findet sich im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch. Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und im Schadensfall den Verletzten bzw. seine Angehörigen/ Hinterbliebenen zu entschädigen.

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Versicherte Tätigkeit ist z.B. bei Arbeitnehmern die Arbeitstätigkeit, bei Kindergartenkindern der Kindergarten- bei Schülern der Schulbesuch. Versicherte Tätigkeiten sind auch das „Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“. Erleidet ein Versicherten auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeitsstelle einen Verkehrsunfall, liegt ebenfalls ein Arbeitsunfall in Form des Wegeunfalls vor.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit erleiden. Die Krankheit muss also durch Belastungen verursacht sein, die spezifisch für die versicherte Tätigkeit, in aller Regel die Berufstätigkeit, ist.

Maßgeblich für die Bewertung einer Krankheit als Berufskrankheit ist die Berufskrankheiten-Verordnung

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