Wer wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, der ist voll erwerbsgemindert. Außerdem müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Infolgedessen hat man dann einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Sozialrecht
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Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.
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