Schadensersatz bei Vertragsverletzungen

Schadenersatz Vertragsverletzungen

Hat Ihr Vertragspartner nicht rechtzeitig oder fehlerhaft geliefert? Sind Sie falsch beraten worden und haben deshalb einen Schaden erlitten?

Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist zunächst eine verschuldete Pflichtverletzung des Gegners, durch diese muss dann haftungsbegründend und haftungsausfüllend kausal ein Schaden entstanden sein. Die Gerichte stellen dabei an die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches hohe Anforderungen, gerade bei Beratungen gibt es abgestufte Beweislasten, in denen man sich als Laie nicht auskennen kann. Fehler am Anfang können eine Durchsetzung der Schadensersatzansprüch unmöglich machen!

Ein solcher Schadensersatzanspruch sollte keinesfalls allein abgewickelt werden. Kommen Sie daher zu uns und lassen sich beraten, wir können Ihnen dabei helfen:

  • zu prüfen, ob hier ein durchsetzbarer Schadensersatzanspruch vorliegt
  • die Beweise für die Ihres Anspruches Durchsetzung zu sichern
  • außergerichtlich die Ansprüche bei der Gegenseite durchzusetzen
  • falls notwendig Chancen und Risiken eines Prozesses abzuwägen
  • und im Ernstfall den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Soweit der Schadensersatzanspruch in einem Rechtsgebiet wie Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht oder Baurecht entstanden ist, werden diese von den jeweiligen Sachgebietsleitern betreut. Bei Schadensersatzpflichtverletzungen bei Beratungen betreut Sie RA Dr. Lang. Durch ihre langjährigen Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet sowie die hierdurch entstandene Spezialisierung ist Ihr Fall bei uns genau in den richtigen Händen.