Schadensersatz Wirecard

Der Fall Wirecard hat Bürger, Medien und Behörden in den vergangenen Jahren gleichermaßen beschäftigt. Insbesondere stellt sich aber auch die Frage der betroffenen Anleger, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Wirecard war insbesondere in den Jahren 2018 und 2019 aufgrund positiver Bewertungen und zahlreicher Kaufempfehlungen durch die Analysten ein beliebtes Investitionsobjekt für zahlreiche Anleger. Bereits in diesen Jahren liefen jedoch Untersuchungen wegen Marktmanipulation durch die BaFin. Die Anleger wurden jedoch insofern weiter bestätigt, als auch die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in den entsprechenden Geschäftsberichten stets einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ausstellte.
Im Laufe des Jahres 2020 klärte sich dann der Sachstand um Wirecard auch für die Anleger aufgrund der fortschreitenden Ermittlungen von BaFin und BMF weiter auf. Am 18.06.2020 wurde schließlich Anzeige durch die BaFin gegen Wirecard wegen Bilanzbetrug erstattet und am 25.06.2020 wurde durch Wirecard der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Für die Anleger verbleibt nun insbesondere die Frage, ob ihnen neben der Strafrechtlichen Verfolgung der Beteiligten auch zivilrechtlich Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

Oberlandesgericht München bestätigt Vorlagebeschluss des Landgerichts München

In der Frage zu Ansprüchen auf Schadensersatz für betroffene Anleger in der Sache Wirecard hat es nunmehr weitere Entwicklungen gegeben.

Das Landgericht München I hat mit Vorlagebeschluss zum Bayerischen Obersten Landesgericht die Aufnahme einer Musterschadensersatzklage beantragt.

Dieser Vorlagebeschluss zur Klärung von Musterfeststellungsanträgen bezüglich Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wurde nunmehr auch durch das OLG München bestätigt. Dieses hat mit Beschlüssen vom 06.05.2022 und 18.05.2022 entsprechende Verfahren wegen Schadensersatz gegen Wirecard unter Verweis auf das Kapitalanlagemusterverfahren eingestellt hat.

Auch das LG München I hat mit Beschluss vom 27.06.2022 ein weiteres Verfahren wegen Schadensersatz ausgesetzt.

Es ist davon auszugehen, dass in der nächsten Zeit auch noch weitere Klagen in der Sache erhoben werden und die Verfahren ebenfalls ausgesetzt werden, um zunächst die Entscheidung der gemeinsamen Fragen im Wege des Musterverfahrens herbeizuführen.

Schadensersatzansprüche gegen Ernst & Young und Wirecard Chef Markus Braun

In diesen nunmehr anstehenden Prozess sind Vorfragen zum bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Wirecard-Chef Markus Braun sowie gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zu prüfen.

Hierbei werden in dem Vorlagebeschluss gemeinsame Fragen, die alle Verfahren betreffen zusammengefasst und einheitlich geklärt, um den Verbrauchern und Anlegern eine bessere Klarheit über mögliche Ansprüche auf Schadensersatz zu verschaffen.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat zunächst angekündigt, die Zulässigkeit des Musterverfahrens zu prüfen. Nach Abschluss dieser Prüfung ist ein Beschluss zur Eröffnung des Kapitalanlagemusterverfahrens in Bezug auf Schadensersatzansprüche gegen Wirecard und Ernst & Young zu erwarten.

Wir melden Ihre Ansprüche in der Musterfeststellungsklage an

Das Bayerische Oberste Landesgericht wird einen Musterkläger bestimmen, für den dieses Musterverfahren zur Prüfung allgemeiner Fragen bezüglich Ansprüche auf Schadensersatz durchgeführt wird. Gleichzeitig wird diese Handlung im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemacht, was eine sechsmonatige Frist auslöst. Innerhalb dieser Frist müssen dann alles Betroffenen, die noch keine Klage erhoben haben, ihren Anspruch anmelden, um an dem Musterverfahren beteiligt zu werden.

Es herrscht dabei die Pflicht zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt, welche auch für die Anmeldung der Ansprüche auf Schadensersatz selbst bereits gilt.

Diese Anmeldung verhindert eine Verjährung der Ansprüche der Betroffenen und ermöglicht, ohne großes Kostenrisiko einige Rechtsfragen hinsichtlich bestehender Schadensersatzansprüche klären zu lassen.

Eine rechtliche Bindungswirkung entfaltet das Musterverfahren jedoch nur gegenüber jenen Klagen auf Schadensersatz, die bereits vor der Eröffnung anhängig waren. Alle Betroffenen, die Ihre Ansprüche im Musterverfahren angemeldet haben, werden über alle Schritte zwar informiert, müssen ihre persönlichen Ansprüche auf Schadensersatz aber im Anschluss individuell durchsetzen beziehungsweise einklagen. Besonders vorteilhaft ist jedoch das geringe Risiko, was mit der Anmeldung zum Musterverfahren verbunden ist. Gleichzeitig ermöglicht es nämlich, die individuelle Klage dann erst mit erheblichem Informationsvorsprung und damit unter deutlich klareren Rahmenbedingungen zu erheben.

Kompetente Unterstützung durch unsere Rechtsanwälte für Schadensersatz

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Ansprüche zum Musterverfahren sowie bei der anschließenden Durchsetzung Ihrer Ansprüche, soweit sich dies als erfolgsversprechend nach dem Ergebnis des Musterverfahrens darstellt. Wir informieren Sie zunächst über die bestehenden Möglichkeiten und informieren Sie stets über die nächsten Schritte. Wir beraten Sie dabei in jedem Status des Verfahrens und begleiten Sie auf dem Weg hin zur Durchsetzung der individuellen Ansprüche auf Schadensersatz.

Die Anwälte unserer Kanzlei mit Filialen unter anderem in Würzburg, München, Bamberg und Gotha stehen Ihnen bundesweit gern als Rechtsbeistand zur Seite. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen oder eine Email an info@steinbock-partner.de schicken.

Weitere Informationen:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/bayerisches-oberstes-landesgericht/presse/2022/3.php
https://www.zeit.de/news/2022-03/16/weg-fuer-wirecard-musterklage-gegen-ey-geebnet

Häufige Fragen zum Wirecard-Skandal

Wie hoch ist der Schaden bei Wirecard?

Der Schaden der einzelnen Anleger entspricht, dem Betrag, den sie für die Aktien von Wirecard gezahlt haben.

Wann verjährt Wirecard?

Die Schadensersatzansprüche z.B. gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young oder aus Amtshaftung verjähren 3 Jahre zum Jahresende nachdem der Schaden bekannt wurde, im Regelfall am 31.12.2023.

Werden Wirecard Aktionäre entschädigt?

Eine automatische Entschädigung ist nicht vorgesehen. Die Aktionäre müssen selber aktiv werden und ihre Ansprüche mit Hilfe eines Anwalts geltend machen.

Was passiert mit den Aktien von Wirecard?

Die Aktien selber sind aufgrund der Insolvenz faktisch wertlos. Den Anlegern bleibt nur die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Was ist passiert im Wirecard-Skandal?

Im Januar 2019 wurde im Wirecard-Skandal aufgrund eines Berichts in der Financial Times von Geldwäsche und gefälschten Verträgen durch einen hochrangigen Mitarbeiter in Singapur berichtet. Es folgten weitere Berichte über Straftaten, die in Singapur verübt worden und von denen Mitarbeiter in Deutschland Bescheid gewusst haben sollen. Auch eine Durchsuchung der Büros von Wirecard in Singapur sorgte für Aufruhr.

Was kann ich als geschädigter Aktionär tun?

Aktionäre, die sich durch falsche Angaben von Wirecard geschädigt sehen, haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Sie können sich an eine Anwaltskanzlei wenden, die ihre Ansprüche prüft und gegebenenfalls eine Klage einreicht.

Kann ich trotz Insolvenz von Wirecard Schadensersatz verlangen?

Ja, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist weiterhin möglich trotz Insolvenz von Wirecard.

Was ist das Wirecard Geschäftsmodell?

Wirecard hat seinen Hauptsitz in Aschheim bei München und hat sich insbesondere im mobile Payment Sektor, aber auch mit digitalen Bezahlvorgängen große Erfolge erzielt. Dabei wird durch Wirecard schon beim Bezahlen an der Kasse, im Online-Shop oder beim mobilen Bezahlen eine schnelle und sichere Abwicklung gewährleistet.

Wo finde ich aktuelle Updates zur Lage von Wirecard?

Aktuelle Updates zur Lage von Wirecard finden Sie auf der Website des Unternehmens oder in Finanzmedien. Es empfiehlt sich auch, sich an eine Anwaltskanzlei zu wenden, die über die aktuelle Entwicklungen informiert.

Kann ich als Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen?

Ja, als Anleger haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie durch falsche Angaben oder unterlassene Informationen von Wirecard geschädigt wurden. Es empfiehlt sich, sich an eine Anwaltskanzlei mit Erfahrung im Kapitalmarktrecht zu wenden, die Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls eine Klage einreichen kann.

Wie kann ich meine Ansprüche prüfen lassen?

Sie können sich an eine Anwaltskanzlei mit Erfahrung im Kapitalmarktrecht wenden, die Ihre Ansprüche prüft und gegebenenfalls eine Klage einreicht. Es ist wichtig, dass Sie alle Unterlagen, die Ihre Anlagestrategie und die Entwicklung Ihrer Wirecard-Aktien betreffen, zur Verfügung stellen.

Was passiert mit meinen Wirecard-Aktien, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet?

Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, haben Aktionäre in der Regel keine Chance mehr, ihre Aktien zu einem höheren Wert zu verkaufen. In der Insolvenz werden die Vermögenswerte des Unternehmens verwertet und die Erlöse an die Gläubiger ausgezahlt. Aktionäre stehen in der Regel am Ende der Rangfolge der Gläubiger und erhalten nur selten eine Auszahlung.

Kann ich als Anleger von Wirecard noch irgendetwas tun?

Als Anleger von Wirecard haben Sie die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn Sie durch falsche Angaben oder unterlassene Informationen des Unternehmens geschädigt wurden. Es empfiehlt sich, sich an eine Anwaltskanzlei mit Erfahrung im Kapitalmarktrecht zu wenden, die Ihre Ansprüche prüft und gegebenenfalls eine Klage einreicht. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass das Insolvenzverfahren ein langwieriger Prozess sein kann und die Erfolgsaussichten ungewiss sind.

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