Der Weg zur eingetragenen Marke

Der Weg zu Ihrer eigenen eingetragenen Marke lässt in der Regel nicht von heute auf morgen bewerkstelligen. Daher sollte dieser sich idealerweise in 3 Schritten vollziehen:

1. Schritt: Die Markenentwicklung

Zunächst gilt es, eine Marke (zu den Markenformen s.o.) zu entwickeln.

Diese Ausgangslage liegt insbesondere dann vor, wenn Sie vor der Gründung eines Unternehmens stehen und sich einen geeigneten Firmennamen überlegen.

Aber auch etablierte Unternehmen können ein Interesse haben, eine (neue) Marke zur Anmeldung zu bringen, etwa dann, wenn eine neue Produktlinie auf den Markt gebracht werden soll.

Idealerweise sollten Sie sich bereits in diesem Stadium von einem im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, um Probleme bei der späteren Markenrecherche und -anmeldung zu vermeiden.

2. Schritt: Die Markenrecherche

Nachdem Sie den Schritt der Markenentwicklung erfolgreich durchlaufen haben, sollte vor der eigentlichen Markenanmeldung unbedingt eine möglichst tiefgehende Markenrecherche durchgeführt werden.

Eine Markenrecherche dient der Suche nach identischen bzw. verwechslungsgeeigneten Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, die mit der eigenen geplanten Marke bzw. der eigenen geschäftlichen Bezeichnung (z.B. dem Firmennamen) möglicherweise kollidieren könnten.

Hintergrund: Ältere Marken und geschäftliche Bezeichnungen haben gegenüber identischen bzw. verwechslungsgeeigneten jüngeren Marken und geschäftlichen Bezeichnungen den Vorrang.

Im Markenrecht gilt also das Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Der Inhaber einer älteren Marke oder einer älteren geschäftlichen Bezeichnung kann deshalb dem Inhaber einer jüngeren Marke oder einer jüngeren geschäftlichen Bezeichnung, die Benutzung im geschäftlichen Verkehr dauerhaft untersagen. Im schlimmsten Fall war damit der gesamte Aufwand für die Entwicklung und Positionierung der eigenen Marke oder geschäftlichen Bezeichnung völlig umsonst. Firmenschilder, Briefbögen, Werbeprospekte, etc. wären zu entfernen bzw. dürften im geschäftlichen Verkehr mit sofortiger Wirkung nicht weiter verwendet werden.

Im Kollisionsfall droht unmittelbar eine kostenträchtige markenrechtliche Abmahnung durch den Inhaber der älteren Marke oder geschäftlichen Bezeichnung. Im Falle einer berechtigten Abmahnung wären dem Abmahnenden auch die Rechtsverfolgungskostenzu erstatten. Hinzukommen können eigene Anwaltskosten zur Rechtsverteidigung. Des Weiteren droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. eine spätereHauptsacheklage.

Eine vor Anmeldung der geplanten Marke durchgeführte, umfassende Recherche kann diese Risiken stark verringern. Die im Zuge dessen anfallenden Kosten sind im Verhältnis zu den möglichen Folgekosten im Kollisionsfall weitaus niedriger und letztlich als langfristige Investition für die eigene Marke oder geschäftliche Bezeichnung anzusehen.

In diesem Zusammenhang möchten wir insbesondere Firmengründer auf Folgendes hinweisen:

Auch wenn Sie eine geschäftliche Bezeichnung (z.B. einen Firmennamen) kreieren und diese später – ohne Markenanmeldung- im geschäftlichen Verkehr nutzen möchten, sollten Sie zuvor unbedingt eine Markenrecherche durchführen lassen, um Kollisionen mit älteren Marken und geschäftlichen Bezeichnungen zu vermeiden. Im Kollisionsfall drohen sonst ebenfalls die oben aufgezeigten Konsequenzen.

3. Schritt: Markenanmeldung/-eintragung

Sind nach Durchführung der dringend zu empfehlenden Markenrecherche (s.o. 2.) Kollisionslagen nicht ersichtlich oder zu erwarten, kann die Marke beim zuständigen Amt (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt) zur Anmeldung gebracht werden.

Abhängig vom jeweiligen territorialen Schutzbedürfnis kommt die Anmeldung einer Dt. Marke, einer EU-Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke in Betracht. Gerne beraten wir Sie, welche Variante Ihren Unternehmenszielen am ehesten gerecht wird.

Die Amtsgebühren für eine Markenanmeldung sind überschaubar. So verlangt etwa das Deutsche Patent- und Markenamt für eine Markenanmeldung in Papierform (inkl. 3 Waren- und Dienstleistungsklassen) Amtsgebühren in Höhe von lediglich 300,00 EUR.

Erfüllt Ihre Marke nach Prüfung durch das zuständige Markenamt die maßgeblichen gesetzlichen Erfordernisse, wird Ihre Marke schließlich im jeweiligen Markenregister eingetragen. Ihre Marke genießt nun zunächst für die gesetzlich vorgesehene Schutzdauer (beliebig oft verlängerbar) markenrechtlichen Schutz.

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