Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz gliedert sich in folgende Verfahrensabschnitte:

  • außergerichtliche Einigung, sollte diese scheitern, folgt eine
  • gerichtliche Einigung: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist schriftlich zu stellen.

Anders als beim außergerichtlichen Einigungsversuch, bei dem alle zustimmen müssen, reicht bei der möglichen gerichtlichen Einigung eine Zustimmung der einfachen Mehrheit der Gläubiger.

Scheitert auch der gerichtliche Einigungsversuch, folgt das so genannte vereinfachte Insolvenzverfahren: Ein Treuhänder verwertet das pfändbare Vermögen und verteilt dies ggf. an die Gläubiger.

Nach sechs Jahren werden dem Schuldner dann die Restschulden erlassen.

Steinbock & Partner – Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zur Privatinsolvenz

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