Trennung

Ein Schritt mit Folgen – Welche Konsequenzen hat eine Trennung?

Mit der Trennung sind erhebliche Konsequenzen im Zusammenhang mit einer anstehenden Scheidung verbunden. Zunächst besteht mit der Trennung ein eigener Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten bis zur Scheidung (sog. Trennungsunterhalt). Zudem kann die Scheidung erst nach einer Trennung erfolgen.

Wann ist die Ehe gescheitert?

Die Scheidung setzt voraus, dass eine Ehe gescheitert ist. Eine Ehe ist nicht nur durch die offizielle Trennung gescheitert, sondern weiterhin wenn

  • wegen des Verhaltens (zum Beispiel Gewalt, schwerer Alkoholismus) des anderen Ehegatten es unzumutbar ist, die Ehe fortzusetzen. Dann ist eine Scheidung auch nach sehr kurzer Trennungszeit (unter einem Jahr) denkbar.
  • Die Ehepartner leben seit über einem Jahr getrennt und wollen beide über die Trennung hinaus die Scheidung.
  • Die Ehepartner leben seit über einem Jahr getrennt, aber nur einer will die Scheidung. In diesem Fall muss der Richter feststellen, ob die Ehe auch tatsächlich gescheitert ist, die reine Trennung reicht nicht.
  • Die Ehegatten leben seit drei Jahren getrennt. Dann ist es egal, ob der andere Ehegatte noch an der Ehe festhalten will. Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe grundsätzlich als gescheitert, wenn ein Ehegatte die Scheidung begehrt.

Wann liegt in rechtlicher Hinsicht eine Trennung vor?

Nach § 1567 BGB liegt eine Trennung dann vor, wenn zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und sie ein Ehegatte erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.

Kann auch innerhalb einer Wohnung eine Trennung im rechtlichen Sinne erfolgen?

Ja, nach § 1567 Absatz 1 Satz 2 BGB ist das möglich. Die Eheleute müssen bei einer Trennung aber von „Tisch und Bett“ getrennt leben. Das heißt, dass auch keine typische Haushaltstätigkeiten, wie Bügeln oder Wäsche waschen für den anderen vorgenommen werden sollten.

Was ist zu tun, wenn sich der andere von mir trennt oder ich mich trennen will?

Sollten Sie derjenige sein, der unterhaltsbedürftig ist, sollten Sie schnellstmöglich nach der Trennung von dem anderen Auskunft über sein Einkommen verlangen. Hierzu ist der andere verpflichtet. Ab diesem Zeitpunkt können Sie dann Unterhalt in der Trennung verlangen, sofern Sie bedürftig sind und der andere leistungsfähig (das heißt er verdient genug, um Unterhalt zu zahlen) ist.

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