Kindesentführung

Was kann ich tun?

Kindesentführung

Immer mehr Ehen und Beziehungen werden zwischen Partnern aus verschiedenen Ländern geschlossen. Was als „exotische“ Romanze begann, endet oft in einem Horrorszenario: Das Kind wurde von dem anderen Elternteil bei „Nacht und Nebel“ in das Ausland gebracht. Der Elternteil, dem das Kind weggenommen wurde, steht zunächst hilf- und ratlos da. Der zurückbleibende Elternteil weiß oft sogar noch nicht einmal, wo sich das Kind aufhält.

Kann man einer Kindesentführung vorbeugen?

Ein Verbringen des Kindes in ein anderes Land geschieht meistens nicht aus heiterem Himmel. Oft bahnen sich die „Entführungen“ an. Bei bi-nationalen Ehen können kulturellen Unterschiede mehr und mehr in den Vordergrund treten. Der andere Elternteil erwähnt zunehmend, dass sein Herkunftsland so viel besser sei. Das Kind sollte doch dort groß werden, da dort noch andere gute Werte vorherrschen. Auch würden sich in dem anderen Land die Großeltern befinden, die das Kind unglaublich lieben. Sie streiten sich, da Sie der Ansicht sind, in Deutschland sei alles besser. Die Streitigkeiten beginnen Ihren Alltag zu prägen. Auch wirft der „potenzielle“ Entführer oft in solchen Fällen dem anderen Partner seine Charakterschwächen und damit Unzulänglichkeit als Vater/Mutter vor, um sich selbst moralisch besser zu stellen.

Sollten Ihnen solche „Verhaltensmuster“ bekannt vorkommen, sollten Sie aufpassen!

Hundert Prozent vorbeugen können Sie natürlich nicht. Trotzdem können aber bereits im Vorfeld einer drohenden Kindesentführung Maßnahmen ergriffen werden, die es im schlimmsten Falle erleichtern, die erforderlichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu beschleunigen. Hilfreich ist, wenn man eine Aufstellung von Anschriften, Telefonnummern, Emailadressen etc. der Verwandten, Bekannten und Freunde des Kindes entziehenden Elternteils hat. Die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Freunde und Verwandte des anderen Elternteils mit der Kindesentziehung einverstanden sind und sich durchaus bereit erklären, Informationen über den etwaigen Aufenthaltsort des Kindes mitzuteilen. Scheuen Sie sich daher auch nicht, die Freunde und Verwandte des anderen Elternteils zu kontaktieren, um auch „Ihre Geschichte“ zu erzählen. Der andere Elternteil wird Sie nämlich mit Sicherheit als „fürchterliches Monster“, das das Kind ständig vernachlässigt hat, darstellen.

Nützlich sind Photos des Kindes und des anderen Elternteils, aber auch, sofern vorhanden, von anderen Bezugspersonen im Ausland – wie zum Beispiel von den Großeltern. In diesem Zusammenhang kann es sehr hilfreich sein, wenn man Fotokopien von Ausweispapieren, Führerscheinen oder Kreditkarten hat. Dies erleichtert der ausländischen zentralen Behörde die Identifizierung des Kindes und des anderen Elternteils.

Das Kind sollte die Anschrift und die Telefonnummer des hier lebenden Elternteils auswendig lernen, damit es im Ausland von sich aus Kontakt aufnehmen kann. Nahezu immer versucht der verbringende Elternteil, jeglichen Kontakt mit dem anderen Elternteil in Deutschland zu unterbinden. Findet er einen Zettel mit allen Anschriften und Telefonnummern, wird er diesen Zettel höchstwahrscheinlich vernichten, so dass nur noch das gute Gedächtnis des Kindes hilft.

Wenn der andere Elternteil bereits die Entführung angekündigt haben sollte, ist es sehr ratsam, die Mitarbeiter im Kindergarten und der Schule hiervon zu informieren. Schalten Sie bereits jetzt einen Rechtsanwalt ein. In Fällen drohender Kindesentführung führen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen durch, d. h. beantragen einstweilige Anordnungen (das sind Eilmaßnahmen) zum Schutz Ihres Kindes gegen den potentiellen „Entführer“ bei Gericht.

Kindesentführung – Was kann ich tun, wenn das Kind bereits ins Ausland verbracht worden ist?

Wenn das Kind bereits ins Ausland verbracht worden ist, müssen Sie sofort aktiv werden:

Als erster Schritt muss festgestellt werden, wo genau das Kind sich aufhalten könnte. So kann durchaus eine Vermisstenanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle gestellt werden. Eigene Recherchen (Anrufe bei Bekannten, Freunde und Verwandten des anderen Elternteils) sollten sofort veranlasst werden. Im Übrigen sind gewisse Privatdetekteien auf derartige Fälle spezialisiert.

Als nächster Schritt sollte unbedingt schnellstmöglich ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) eingeschaltet werden. Die Verfahren im Zusammenhang mit einer Kindesentführung sind sehr kompliziert und können ohne anwaltliche Hilfe kaum bewältigt werden. Der ausgewählte Anwalt sollte auch der Sprache des „Zufluchtslandes“ mächtig sein. Er wird in der Regel mit Behörden und Anwalts-Kollegen im Ausland korrespondieren müssen. Er wird mit Ihnen auch entscheiden, ob die Stellung eines Strafantrages sinnvoll ist (um ggf. erhöhten Druck auszuüben) oder nicht (ggf. Gefahr der Eskalation).

Wir haben bereits bei der Rückführung von Kindern, die in die USA und in Australien entführt worden sind, mit großem Erfolg mitgewirkt. Hilfreich hierbei waren unsere Partnerkanzleien in den USA und Australien.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Familienrecht

In familienrechtlichen Fragestellungen stehen wir gerne mit unserem Team Familienrecht kompetent an Ihrer Seite. Unsere Fachanwältin für Familienrecht Verena Finkenberger und unser Rechtsanwalt für Familienrecht Peter Huhn sind zugleich zertifizierte Mediatoren. Damit sind sie besonders darin geschult, zu einer außergerichtlichen und konstruktiven Konfliktlösung beizutragen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie aber auch vor Gericht in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222.