Ladung zum persönlichen Erscheinen

Das bedeutet, dass das Gericht anordnet, dass jemand persönlich zu einem Gerichtstermin zu erscheinen hat. In der Regel betrifft dies die Parteien, das heißt zum Beispiel den gekündigten Arbeitnehmer als Kläger. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum es die Regel zum persönlichen Erscheinen gibt und welche Ausnahmen gelten.

Warum lädt das Gericht eine Partei persönlich, obwohl sie anwaltlich vertreten ist?

Ein naheliegender Grund ist, dass die Partei selbst am besten Auskunft zum Sachverhalt erteilen kann. So steht es auch im Gesetz, § 141 ZPO, „Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint.

Daneben gelingt es dem Richter meist eher, die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten.

Gilt die Ladung auch z.B. für eine GmbH?

Eine juristische Person kann nicht „persönlich“ erscheinen. Hier wird üblicherweise der Geschäftsführer der GmbH persönlich geladen.

Kann eine persönlich geladene Person sich ein Attest vom Arzt ausstellen lassen, damit sie nicht persönlich erscheinen muss?

Jein. Es geht, aber ein häufiger Irrtum ist, sich zum Beispiel vom Hausarzt eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit ausstellen zu lassen. Das reicht nicht! Die persönlich geladene Person soll ja nicht arbeiten. Notwendig ist in so einem Fall dann ein Attest, welches eine Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit ausweist.

Gibt es weitere Gründe, sich von einer persönlichen Ladung zu „entschuldigen“?

Ja, etwa eine seit langem geplante Flugreise, ein wichtiger und unaufschiebbarer Arzttermin oder ähnliches. Oder auch eine Isolationspflicht nach einer ansteckenden Erkrankung wie zum Beispiel Corona.

So etwas ist dann dem Gericht glaubhaft zu machen, etwa durch einen PCR-Test. Oder eine Kopie des Flugtickets.

Was passiert, wenn eine Partei trotz persönlicher Ladung „nur“ den Anwalt zum Termin schickt, also unentschuldigt fehlt?

Kommt eine vom Gericht persönlich geladene Partei nicht zum Termin, kann gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt werden. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Partei zur Verhandlung einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist. Dies kann und wird in den meisten Fällen der beauftragte Anwalt sein. Wichtig ist, dass der Anwalt umfassend über den Sachverhalt aufgeklärt wurde, er sich zu entscheidungserheblichen Fragen des Gerichtes erklären und zur Sachverhaltsaufklärung beitragen kann. Fehlt dem Anwalt dieses Wissen, kann das Gericht die Zulassung des Anwalts zum Prozess ablehnen. Dann gilt die Partei, die ohne den Anwalt nicht ordnungsgemäß vertreten ist, als nicht erschienen ist und es kann ein Versäumnisurteil ergehen.

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