Insolvenzgeld

Die Insolvenz des Arbeitgebers ist ein schwieriges Thema für die meisten Arbeitnehmer. In dieser Zeit stellen sich oft existenzielle Fragen, die den Arbeitsplatz und die monatlichen Gehaltszahlungen betreffen. Dieser Artikel gibt Ihnen eine kleine Einführung in die Möglichkeiten im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers und soll Ihnen die Angst vor diesem Ereignis nehmen.

Mein Arbeitgeber ist insolvent. Was heißt das eigentlich?

Insolvenz heißt zunächst nicht Auflösung. Ist Ihr Arbeitgeber insolvent, kann er seine Schulden nicht mehr bezahlen. Diese Schulden sind Kredite bei der Bank oder Rechnungen von Zulieferern, aber auch Ihr Gehalt. Auch Sie sind Gläubiger Ihres Arbeitgebers. Die Insolvenz beziehungsweise eine Anmeldung der Insolvenz, die im Normalfall von Ihrem Arbeitgeber ausgehen wird, ist dabei jedoch nicht zwingend das Ende des Unternehmens. Die Insolvenz des Arbeitgebers hat auch zunächst keinen Einfluss auf den Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses. Auch in einem insolventen Unternehmen kann die Arbeit fortgeführt werden. Dies wird sogar der absolute Regelfall sein.

Was ist ein Insolvenzantrag und wie kann ich mich verhalten?

Ein Insolvenzantrag ist die förmliche Bekundung des Arbeitgebers, dass die eigenen Schulden nicht mehr beglichen werden können.

Der Antrag ist beim zuständigen Gericht zu stellen und hat einige Konsequenzen:

  • Nach dem Antrag geleistete Zahlungen (ob an Sie oder andere Gläubiger ist dabei egal) können später zurückgefordert werden.
  • Die Geschäftsführung des Unternehmens ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr für die Leitung der Firma zuständig.
  • Das zuständige Gericht entscheidet auf diesen Antrag hin über die Zukunft der Firma.

Auch Dritte können übrigens den Antrag stellen. Das wird regelmäßig der Fall sein, wenn größere Gläubiger, also beispielsweise Zulieferer oder Banken, über einen längeren Zeitraum kein Geld gesehen haben. Zwar können auch Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen (wie gesagt, Sie sind ebenfalls Gläubiger des Arbeitgebers), die Kosten für den Antrag sind aber zunächst von Ihnen zu tragen. Daher kommt diese Variante eher selten vor. Nach Einreichen des Insolvenzantrags dauert es regelmäßig eine ganze Weile, bis das zuständige Gericht über das weitere Vorgehen entscheidet. Es muss das gesamte Unternehmen durchleuchten und auf dieser Basis eine Entscheidung treffen. Auch muss das Gericht nicht nur eine Insolvenz bearbeiten. In Deutschland gab es im Jahr 2019 nach Schätzungen des Verbands der Vereine Creditreform e. V. insgesamt 107.700 Insolvenzen. Die Gerichte haben also viel zu tun und müssen jeden Fall einzeln bewerten.

In der Zeit zwischen Antragstellung und Entscheidung des Gerichts erhalten Sie regelmäßig kein Geld von Ihrem Arbeitgeber. Sollte dies trotzdem der Fall sein, kann später eine Rückzahlung erfolgen. In diesem Zeitraum ist es möglich durch die Beantragung von Arbeitslosengeld II eine Grundsicherung zu erreichen.

Wichtig: Der Anspruch auf Insolvenzgeld geht in Höhe der geleisteten Zahlungen auf das Jobcenter über.

Die Anträge können Sie stellen, sobald der Insolvenzantrag vorliegt. Das zuständige Jobcenter kann auf die Datenbank der Insolvenzanträge zugreifen und wird Ihnen dann mit der Beantragung behilflich sein.

Wann kann ich Insolvenzgeld beantragen und wie hoch kann es ausfallen?

Die Beantragung von Insolvenzgeld ist möglich, sobald das Gericht eine Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens getroffen hat. Nach gefallener Entscheidung haben Sie die Möglichkeit Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Der entsprechende Antrag ist über die Homepage der Agentur für Arbeit ausdruckbar. Sie können den Antrag aber auch online bei der zuständigen Stelle einreichen. Wichtig ist die Einhaltung der Frist: Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung haben Sie zwei Monate Zeit, das Insolvenzgeld zu beantragen. Tun Sie dies nicht, kann Ihnen kein Geld mehr gewährt werden. Bei korrekter Abgabe des Antrags, stehen Ihnen für die letzten drei Monate 100 Prozent Ihrer Lohnzahlungen zu. Die Agentur für Arbeit bezahlt die Summe unmittelbar an Sie, sobald der positive Bescheid vorliegt. Bei zwischenzeitlichem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis, können Sie die drei Monate vor Ihrem Ausscheiden Insolvenzgeld erhalten. Obwohl also eine ganze Weile ins Land gehen kann, stehen Sie am Ende nicht mit leeren Händen da.

Haben Sie Fragen zu den Insolvenzen Ihres Arbeitgebers oder benötigen Sie bei der Beantragung von Insolvenzgeld Hilfe, so wenden Sie sich gerne jederzeit an Ihre Rechtsanwälte von Steinbock & Partner. Wir sind stets über info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 – 22222 für Sie erreichbar und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Insolvenzgeld kompetent und schnell weiter.

Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de