Unsere Kanzlei ist für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement zertifiziert

Unsere Kanzlei ist für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement zertifiziert
Unsere Kanzlei ist für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement zertifiziert

Was bedeutet eine Zertifizierung einer Anwaltskanzlei?

Attestiert wird nach einer eingehenden Prüfung, dass die Kanzlei ein sogenanntes Qualitätsmanagementsystem für die Büroorganisation eingeführt hat.
Es gibt eine Norm, die DIN EN ISO 9001:2015, und diese Norm hat entsprechende Anforderungen:

  • Qualitätsziele
  • Standardisierte Arbeitsabläufe
  • Prüfung der Abläufe in regelmäßigen Abständen

Bezieht sich das Siegel auf die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung selbst?

Nein. Geprüft und zertifiziert wird nicht der anwaltliche Rat selbst. Sondern die Büroabläufe, von der Mandatsannahme am Telefon über die Fristenkontrolle bis hin zur Befragung des Mandanten zu seiner Zufriedenheit nach Abschluss eines Mandats.

Welchen Nutzen hat eine solche Zertifizierung unserer Kanzlei für unsere Mandanten?

Das prozessorientierte Qualitätsmanagement hat vor allem einen Vorteil: Es zwingt die Büroorganisation, in diesem Fall unsere Kanzlei, uns selbst kontinuierlich auf den Prüfstand zu stellen.
Wir müssen regelmäßig untersuchen, ob es Risiken gibt, wie zufrieden unsere Mandanten sind etc. Dies bedeutet Aufwand, ohne einen solchen Rahmen mit Vorgaben wird aus solch einem „müssen“ schnell ein „wir sollten“.
Unsere Mandanten können also sicher sein, dass wir stetig die eigenen Abläufe auf dem Prüfstand haben – und verbessern, wenn wir Möglichkeiten dazu erkennen. Das geht durchaus auch ohne ein solches Zertifikat, wir würden auch behaupten, dass unsere Büroabläufe auch vor der Zertifizierung bereits gut waren. Gerade für einen neuen Mandanten ist es aber nach unserer Einschätzung beruhigend, zu wissen, dass er sich auf geprüfte Arbeitsabläufe gesichert verlassen kann.