Ihre Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die meisten alltäglichen Angelegenheiten, in denen der Staat dem Bürger gegenüber rechtserheblich auftritt. Davon umfasst sind etwa das Polizeirecht, das Öffentliche Baurecht, das Gewerberecht, das Sozialrecht und das Umweltrecht.

Weil der Staat und seine Behörden nicht immer richtig entscheiden, können Bürgern mitunter erhebliche Nachteile entstehen. Im Verwaltungsrecht gibt es daher viele Situationen, in denen es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen kann:

  • Sie waren von einer polizeilichen Maßnahme betroffen, die unverhältnismäßig stark in Ihre Rechte eingegriffen hat?
  • Sie haben ein Elektroauto gekauft, die versprochene staatliche Förderung aber noch nicht erhalten?
  • Sie wollen für die Pflege bedürftiger Angehöriger Pflegegeld erhalten, das Ihnen aber nicht in gewünschter Höhe genehmigt wurde?
  • Sie streiten mit einer Behörde über die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Neu-/Anbau? Oder Sie sind nicht zufrieden mit der Auflage, der die Genehmigung unterliegt?
  • Sie haben einen Bescheid mit Zwangsgeldandrohung erhalten?

Wie können wir Ihnen im Verwaltungsrecht helfen?

Der Staat tritt uns Bürgern gegenüber ständig auf. Dabei besteht die Gefahr, dass Ihre Rechte beeinträchtigt und verletzt werden können. Auch wenn der Staat mächtig ist, muss man deswegen nicht alles hinnehmen. Sind Sie durch Handeln von Behörden oder anderen staatlichen Stellen beeinträchtigt, unterstützen wir Sie gerne. Wir prüfen für Sie alle Vorgehensweisen, die Ihren Erfolg ermöglichen und erheben auch Klage vor Gericht für Sie, wenn es notwendig wird. Dabei ist es unser Anliegen, dass Sie auch selbst alles nachvollziehen und entscheiden können. Deswegen halten wir Sie mit Erklärungen, die auch Nichtjuristen verstehen, stets auf dem Laufenden.

Neuigkeiten

13.10.2021
Die Diskussion um Maßnahmen in der Corona-Pandemie ist noch lange nicht vorbei. Das gilt auch für Maßnahmen der Vergangenheit. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte am 06.10.2021, dass die harten Ausgangsbeschränkungen zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 unzulässig waren.
TV Mainfranken befragte uns, was die Gründe für dieses Urteil waren und wie es nun weitergeht. Der Freistaat hat 4 Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob das Verfahren am Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig fortgesetzt wird.
Update vom 19.10.2021
Der Freistaat hat schon bald nach der Meldung angekündigt, in die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu gehen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, wie das höchste deutsche Verwaltungsgericht die Ausgangsbeschränkungen einschätzt.

Fachbegriffe aus dem Verwaltungsrecht von A – Z