Rechtsanwalt für Verkehrsrecht – Verkehrsunfall und Schadensabwicklung

Nach dem Crash ist vor dem Crash!

Nach dem Unfall sind sich alle Beteiligen einig, dass der Unfallgegner das Schadensereignis allein verschuldet verursacht hat. Der Unfallverursacher hat Ihnen gegenüber sein Verschulden eingestanden. Nach ein paar Wochen will es allerdings keiner mehr gewesen sein und die Fronten verhärten sich derart, dass ein jahrelanger Rechtsstreit droht.

Als Opfer eines Unfall haben Sie das Recht sich sofortiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Nur ein Anwalt bietet Ihnen die Gewissheit, dass er ausschließlich in Ihrem Interesse tätig wird und von keinem Dritten (Versicherer, Gutachter oder Reparaturwerkstatt) abhängig ist, da ein Anwalt nur die Interessen einer Partei d. h. Ihre Interessen vertreten darf. Dies erspart Ihnen viel Zeit, Geld und auch Nerven. Das gilt auch bei der Rechtsverteidigung in Zweifelsfällen.

Für das Opfer eines Unfall ist es in erster Linie besonders wichtig, noch an der Unfallstelle die Beweise durch Zeugen oder Lichtbilder zu sichern. Nichts schlimmer, wenn Sie nach dem Unfall nichts mehr beweisen können, weil die Fahrzeuge aus der Unfallendstellung gebracht, die Zeugen mittlerweile Ihres Weges gegangen sind und die Polizei auch nicht kommt, weil es sich nur um einen „Blechschaden“ handelt. Wird man hingegen von der Polizei als Unfallverursacher „festgelegt“, ist es anzuraten, den dann entstandenen Bußgeldbescheid zu beseitigen mit der Folge, dass dem gegnerischen Versicherer im Falle eines Streites eine Menge Gegenargumente genommen werden.

Wir vertreten Sie bei einer Schadenssache gegenüber dem gegnerischen Versicherer und führen mit diesem die Korrespondenz. Unser besonderes Augenmerk liegt darauf, dass Ihnen alle Schadenspositionen ersetzt werden. Wer kennt schon als Geschädigter die Schadenspositionen „merkantiler Minderwert“ oder „Haushaltsführungsschaden“. Dies fängt im Übrigen bereits bei der Auswahl des Sachverständigen an, welcher niemals aus dem Lager des gegnerischen Versicherers kommen sollte, weil erfahrungsgemäß diese Gutachten niedriger ausfallen.

Im Übrigen ist unsere Tätigkeit für Sie im Rahmen der Abwicklung einer Schadenssache als Geschädigter dann nicht mit Kosten verbunden, soweit Sie den Unfall nicht verschuldet haben, da der gegnerische Versicherer nach deutschem Schadensrecht die Vergütung des Anwalts übernehmen muss.

Wir vertreten Sie von der Anmeldung des Unfalls bis zur endgültigen Regulierung, selbstverständlich auch vor Gericht, wenn gegen den gegnerischen Versicherer und den Unfallverursacher geklagt werden muss, damit die Schadensabwicklung nicht zum zweiten Crash wird.