Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht in Würzburg, München, Bad Kissingen und Gotha

Urheberrechtsverletzung

Wir schützen Ihr Eigentum!

Urheberrecht bedeutet Schutz des in diesem Fall geistigen Eigentums. Egal, ob Texte, Bilder oder Videos, es gibt viele Möglichkeiten, hier zu streiten.

Im ersten Schritt ist es natürlich wichtig, herauszuarbeiten, welche Rechte Sie haben, wie weitreichend diese sind und ob Sie wirksam geschützt sind vor einer unberechtigten Nutzung. Sehr gerne begleiten wir Sie übrigens auch hier schon bei der Anmeldung solcher Rechte. Oder bei der Erstellung von Lizenzbedingungen.

Wir schützen Sie vor einer unberechtigten Inanspruchnahme!

Ganz häufig suchen uns Mandanten auf, weil sie in eine Abmahnfalle geraten sind. Oder unwissend Rechte verletzt haben und nun zu erheblichen Zahlungen aufgefordert werden. Zwei typische Fallgruppen behandeln wir mit eigenen Unterseiten, weil wir hier eine große Fallpraxis haben – Filesharing-Abmahnungen sowie GEMA-Gebühren.

Aber auch andere Anfragen begleiten wir sehr gerne. Wir bearbeiten derartige Standardfälle nach Pauschale. Selbstverständlich ist auch eine kurzfristige Bearbeitung möglich. Rufen Sie uns einfach unverbindlich anAuf Wunsch kann die gesamte Mandatsabwicklung auch via Telefon, Zoom, Fax und E-Mail erfolgen.

Urheberrecht: Warum eigentlich geistiges Eigentum?

Immer dann, wenn wir über das Urheberrecht sprechen, sprechen wir über das sog. „geistige Eigentum“ einer Person. Warum aber braucht es das Urheberrecht als Schutzrecht für geistiges Eigentum, was bedeutet dieser Begriff überhaupt und warum wird das Recht in Deutschland, mehr noch als in anderen Ländern, besonders stark geschützt?

Was ist geistiges Eigentum?

Welche Funktion Eigentum selbst hat, muss wohl niemandem erklärt werden. Jeder hat Dinge, die in seinem Eigentum stehen. Seien es Kleidung oder ein PC, manchmal auch eine Wohnung oder ein Haus. In diesen Fällen lässt sich das Eigentum ganz einfach erkennen und abgrenzen. Wir haben hier ja Dinge vor uns, die wir greifen, anfassen und oft auch bewegen können. In diesen Fällen ist es sonnenklar, welche Rechte jemandem zustehen und wohin die Rechte zugeordnet werden.

Beim „geistigen Eigentum“ ist das leider etwas schwieriger. Marken, Patente und auch Musik oder Texte lassen sich erst einmal schlecht einer Person oder einem Unternehmen zuordnen. Dabei fällt es bei den klassischen Urheberrechten noch viel schwerer als in den anderen Beispielen. Marken und Patente können nämlich angemeldet werden und sind dann, zumindest für einen bestimmten Zeitraum, geschützt und einem Unternehmen oder einer Person zuzuordnen.

Ein Register für Urheberrechte gibt es aber nicht. Die geschaffenen Werke sind bereits mit Erstellung geschützt, entspringen sie doch dem Geist der Schöpferin oder des Schöpfers. Das hat natürlich einerseits große Vorteile, ist aber auch mit einem gewissen Risiko belegt. Der Nachweis des Urheberrechts ist in Streitigkeiten mit Dritten ab und zu schwierig zu führen.

All diesen genannten Rechten ist aber gemein, dass sie zu den geistigen Schutzrechten, zum geistigen Eigentum, gehören. Rechte, insbesondere das Eigentum, werden nicht gekauft, sondern erschaffen. Im Urheberrecht ist das geistige Eigentum an das erschaffene Werk geknüpft, sei das ein Film, ein Musikstück oder ein Buch oder Gedicht.

Geistiges Eigentum ist ein Oberbegriff für alle Schutzrechte, die aufgrund einer geistigen, nicht notwendig physisch nachweisbaren, Leistung entstanden sind.

Warum gibt es Schutzvorschriften für geistiges Eigentum?

Kreativ arbeitende Personen, insbesondere Autorinnen und Autoren oder Musikerinnen und Musiker, leben von der Schaffenskraft ihres Geistes. Sie schreiben, intonieren und produzieren Werke, die ihnen ein Einkommen sichern sollen. Unsere gesamte Kultur baut darauf auf, dass Menschen sich immer neue Geschichten ausdenken und sich kreativ ausleben.

Ohne das Urheberrecht hätten Kreativschaffende aber ein großes Problem. Die Werke sind schließlich mit Veröffentlichung in der Welt und jeder Mensch kann sie lesen, abschreiben und dann selbst damit Geld verdienen. Das muss, wenn wir kulturelle Werke weiter schaffen möchten und außerdem Kulturschaffenden die Möglichkeit geben wollen, von den Werken zu leben, unbedingt vermieden werden.

Hier kommt das Urheberrecht ins Spiel. Es soll die Urheber von Werken davor schützen, dass ihr Werk für anderweitige Zwecke genutzt wird, denen sie nicht zustimmen und die für sie nicht akzeptabel sind. In jedem Fall sollen und müssen Urheber für eine Nutzung ihrer Werke entlohnt werden.

Solche Regelungen sieht das Urheberrecht vor. Urheber erhalten für jedes von Ihnen geschaffene Werk einen sehr umfangreichen Schutz. Sie dürfen über Veröffentlichungen bestimmen, Aufführungen untersagen, müssen bei Bearbeitungen vorher gefragt werden und haben natürlich in allen Fällen das Recht, daran auch zu verdienen.

Wie lange besteht ein Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist, im Gegensatz zu sonstigem Eigentum an Sachen, endlich. Es besteht also quasi ein Verfallsdatum. Urheberrechte sind immer bis 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers geschützt. Grund dafür: Nicht nur die Kreativen, sondern auch deren Erben sollen von dem Werk profitieren können. Materielles Eigentum verfällt ja auch nicht mit dem Tod des Erblassers, sondern geht auf die Erben über.

Was ist genau geschützt?

Welche Formen genau urheberrechtlichen Schutz genießen, ergibt sich aus dem Gesetz. Hier heißt es in § 2 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz:

Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

  1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
  2. Werke der Musik;
  3. Pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
  4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
  6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
  7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen

Auf die einzelnen Punkte einzugehen würden den Rahmen dieses Artikels sprengen, aber diese Aufstellung gibt schon einmal einen guten Überblick.

Natürlich ist nicht jeder geistige Erguss auch tatsächlich geschützt. Es braucht, damit ein geschütztes Werk vorliegt, eine sog. „persönliche geistige Schöpfung“, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen muss. Die wird nicht besonders hoch zu bewerten sein, aber ein bloßes Abschreiben genügt nicht.

Übrigens: Auch Übersetzungen können geschützt sein, sofern sie selbst erstellt wurden. Eine Nutzung von Hilfsprogrammen, etwa Übersetzungsprogrammen, lässt allerdings eine Schutzfähigkeit entfallen.

Geschützt sind also alle Werke, die den Gedanken eines Urhebers entspringen und eine gewisse „Schöpfungshöhe“ aufweisen, wenn sie den oben genannten Punkten untergeordnet werden können.

Kann man Urheberrechte verkaufen?

Urheberrechte selbst können, jedenfalls nach deutschem Recht, nicht verkauft werden. Das gilt aber nicht für einzelne Rechte an einem Werk, die oft für die Verwertung an Dritte übertragen, in juristisch „lizenziert“, werden müssen.

Solche Lizenzen sind beispielsweise gegenüber der GEMA oder auch den Verlagen und Labels erforderlich. Das hat durchaus praktische Gründe. Könnten auch diese Rechte nicht übertragen werden, müsste etwa ein Verlag für jedes einzelne gedruckte Buch erst einmal beim Urheber anfragen, bevor es in den Handel gehen könnte. So bündelt man die Möglichkeiten, schnell eine Vielzahl eines Werks auf den Markt bringen zu können und dadurch eine Auswertung zu ermöglichen.

Im Gegensatz zu anderem Eigentum kann man also das geistige Eigentum an einem Urheberrecht nicht übertragen. Das Urheberrecht ist ein höchstpersönliches Recht, was auch bei der Urheberin oder beim Urheber verbleiben soll.

Wie sichert man ein Urheberrecht, wenn es doch kein Register gibt?

Urheberrechte zu sichern ist zugegebenermaßen relativ schwer. Es gibt immer mal wieder Streitigkeiten zwischen Urhebern, wenn ähnliche Ideen in ein geschütztes Werk gegossen werden und so ein Abschreiben natürlich irgendwo naheliegt. Dann gilt, wie fast immer im Recht des geistigen Eigentums: das ältere Recht schlägt das jüngere Recht.

Übersetzt heißt das so viel wie: Wer zuerst die Idee zu Papier gebracht hat, der hat das Vorrecht.

Natürlich gibt es beim Urheberrecht viele Beweisschwierigkeiten, aber in der Regel stehen Urheber ja im Austausch mit einer Vielzahl von Personen. Verlage wollen Updates zum Fortschritt eines Buches, Labels Informationen zum Schreibprozess der Künstler. Da kann man dann oft seinen eigenen Fortschritt nachweisen.

Insgesamt ist diese Phase aber das größte Problem des kreativen Prozesses. Die sicherste Variante, gerade bei kürzeren Projekten, ist eine schnelle Aufnahme des Werks oder eine gesonderte Speicherung jedes Fortschritts in einer Cloud. So können jede Änderung und jeder kreative Schritt nachvollzogen werden, was in Streitfällen durchaus helfen kann.

Haben Sie Fragen zum Urheberrecht, möchten Sie ein Werk geprüft haben oder haben Sie Informationen darüber, dass Ihre Werke ohne Ihre Zustimmung genutzt werden? Wir helfen Ihnen jederzeit und gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@steinbock-partner.de oder rufen Sie uns an. Das Team Urheberrecht der Kanzlei Steinbock & Partner freut sich auf Sie.

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