Ihr Anwalt für Strafrecht in Würzburg, München, Bad Kissingen und Gotha

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Wer früh redet, sitzt oftmals länger!

Das Strafrecht wird oft als „schärfstes Schwert“ des Staates bezeichnet. Dies gilt umso mehr, als dass strafrechtliche Ermittlungen jeden treffen können, gegen den ein gewisser (der Interpretation offener) Anfangsverdacht besteht. Es kann also jeder mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft konfrontiert werden, unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht.

Insbesondere im Strafrecht sich man sich häufig schutzlos der Staatsgewalt ausgesetzt: Polizei und Staatsanwalt die vehement ermitteln, unter Umständen die Wohnung durchsuchen, Gerichte die Haftbefehle erlassen, Anklageschriften, die nach eigener Auffassung nur Belastungszeugen anstatt auch Entlastungszeugen benennen. Diese Maßnahmen greifen tief in die Freiheitsrechte des Beschuldigten ein. Von der Blutentnahme, über die Hausdurchsuchung bis hin zur Untersuchungshaft wird in die individuelle Freiheit des Beschuldigten eingegriffen.

Zwar existieren für die Ermittlungsbehörden Verhaltenspflichten, Belehrungspflichten und Beweisverbote, doch in der Praxis wird dies im Strafrecht nicht immer ganz genau genommen. Beschuldigtenrechte werden übergangen und der Beschuldigte mit kriminalistischer List zu einer Aussage gebracht. Das Befragungspersonal der Polizei ist in der Regel besonders geschult, ein Laie – auch der rhetorisch geschulte – wird selten die Oberhand behalten. Ganz gleich wie freundlich ein Polizist auftritt: er ist kein Freund, er will nur den Fall bearbeiten, das Schicksal des Beschuldigten ist ihm oftmals egal. Abzuraten ist daher grundsätzlich davon, bereits beim ersten Zugriff durch die Polizei oder bei einer Ladung zur Polizei unvorbereitet eine Einlassung zur Sache abzugeben. Jedes Wort wird diesbezüglich auf die Goldwaage gelegt und kann gegen Sie verwendet werden.

Deswegen ist eine professionelle Vertretung im Strafrecht vom ersten Moment des Ermittlungsverfahrens unabdingbare Voraussetzung für eine effektive und erfolgreiche Verteidigung.  Nur mit professionellem Beistand ist es einem Beschuldigten möglich, die Verteidigungsstrategie auszuarbeiten und festzulegen. Einen Verteidiger oder eine Verteidigerin zu beauftragen ist im Übrigen kein Schuldeingeständnis, sondern gilt längst als übliche Praxis.

Fachbegriffe aus dem Strafrecht von A bis Z

Unser Ziel ist nicht, Wikipedia zu ersetzen. Sondern wir möchten unseren Mandanten wie auch Lesern die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund schreiben wir auch mit möglichst wenigen Fachbegriffen, sondern bemühen uns um klare, verständliche Sprache. Eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall kann dies aber ebenfalls nicht ersetzen, die Erläuterungen haben insofern auch nicht den Anspruch, jeden seltenen Sonderfall mit abzudecken.