Überbrückungshilfe
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung ein Überbrückungshilfe-Programm gestartet. Anders als beim bisherigen Soforthilfe-Programm können Sie den Antrag auf Überbrückungshilfe nur durch einen registrierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer stellen.
Unsere Steuerberater, Herr Dr. Philipp Joha und Frau Julia Ehrlich, sind dafür registriert und unterstützen Sie gerne bei dem Antrag.
Aktuell!
Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung.
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. (Änderungsanträge können bis einschließlich 30. Oktober 2020 gestellt werden.) Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
- Unternehmen inklusive gemeinnützigen Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereinen,
- Soloselbstständige und
- selbstständige Angehörige der Freien Berufe,
die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Deutschland haben, bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sind, vor dem 31.10.2019 gegründet wurden und sich zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden. Freiberufler/Soloselbständige müssen ihre Tätigkeit im Hauptgewerbe ausüben.
Informationen zu den Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe
Eingangsvoraussetzung ist, dass Ihr durchschnittlicher Umsatz der Monate April und Mai 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten April und Mai 2019 (bei Gründung nach April 2019: November und Dezember 2019) um mehr als 60 % zurückgegangen ist.
Wir prüfen diese Eingangsvoraussetzung für Sie anhand Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Ihres Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2019.
Update:
Die Bundesregierung hat per Pressemitteilung vom 18.09.2020 geänderte Eingangsvoraussetzungen für die 2. Phase der Überbrückungshilfe angekündigt:
Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Informationen zur Förderung
Bei Erfüllen der Eingangsvoraussetzung erhalten Sie für die Fördermonate Juni, Juli und August 2020 eine anteilige Erstattung der förderfähigen Fixkosten, wenn in dem jeweiligen Fördermonat der Umsatzrückgang mindestens 40 % im Vergleich zum Vorjahresmonat beträgt.
Beispiel: Unternehmer Max Mustermann (MM) beschäftigt acht Arbeitnehmer und hatte in den Monaten April und Mai 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang in Höhe von mehr als 60 %. In den Fördermonaten Juni, Juli und August 2020 hat MM Umsatzrückgänge in Höhe von 60 %, 45 % und 30 %. Seine förderfähigen Fixkosten betragen 10.000,- € je Monat.
MM erhält für Juni 2020 eine Erstattung in Höhe von 5.000,- € und für Juli 2020 4.000,- €. Für August 2020 erfolgt keine Erstattung, da der Umsatzrückgang nicht mehr als 40 % beträgt.
Wir ermitteln für Sie im Rahmen der ersten Stufe des Antragsverfahrens auf Basis Ihrer Schätzungen von Umsätzen und förderfähigen Fixkosten die erstattungsfähigen Beträge und stellen den Antrag. Das Honorar des Steuerberaters in dieser Angelegenheit zählt auch zu den erstattungsfähigen Fixkosten.
Der Antrag für die erste Phase der Überbrückungshilfe ist bis zum 30.09.2020 zu stellen.
Nachweiserbringung
In der zweiten Stufe des Verfahrens sind die tatsächlichen Umsätze und Fixkosten der Fördermonate nachzuweisen. Ergibt sich danach eine überschüssige Förderung, sind zu viel gezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen.
Wir führen diesen Nachweis anhand Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen und Fixkostenabrechnungen.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen, insbesondere auch zu den förderfähigen Fixkosten, finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Sprechen Sie uns an – Sie erreichen uns unter 0931/22222.