Schadensersatz bei Personenschäden / Tierhalterhaftung, insbesondere Reitunfälle

Tierhalterhaftung und Reitunfälle

Vom Pferd gefallen oder vom Hund gebissen? Verletzungen die von Tieren verursacht werden, sind häufig sehr schmerzhaft, gerade bei Reitunfällen können erhebliche Schäden eintreten.

Die Geltendmachung derartiger Schäden erfolgt über die sogenannte Tierhalterhaftung des § 833 BGB. Demnach muss grundsätzlich der Tierhalter für Schäden haften, die sein Tier anrichtet. Dieser wird aber durch verschiedenste Rechtsprechung modifiziert. Dann wird definiert, wann sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht hat und wann ein Mitverschulden zu berücksichtigen ist. Dabei gibt es verschiedene Entscheidungen bei denen ein so hohes Mitverschulden angerechnet wurde, dass kein Cent Schadensersatz mehr zugesprochen wurde!

Wesentlich ist es von Anfang an den Sachverhalt korrekt und unmißverständlich zu schildern. Insbesondere muss einem von vorneherein klar sein, wann der Tierhalter haftet und welche Gesichtspunkte als Mitverschulden ausgelegt werden könnten. Gerade bei Reitunfällen gibt es Rechtsprechung, wonach im Falle eines Ausritts zunächst der Reiter nachweisen muss, dass er keinen Reitfehler begangen hat.

Kommen Sie daher zu uns und lassen sich beraten, bevor Sie den Gegner anschreiben und vor allem bevor Sie dessen Tierhalterhaftplicht konsultieren. Fehler bei der Sachverhaltsschilderung können Sie den Ihnen zustehenden Anspruch kosten.

Das Rechtsgebiet wird von RA Dr. Alexander Lang betreut. Gerade wenn es zu Körperschäden gekommen ist, ist es wichtig, einen Anwalt auf seiner Seite zu wissen, der es gewohnt ist Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen und der sich auch mit medizinischen Gutachten auseinander setzen kann. Durch die zuätzliche Betreuung des Medizinrechts und des Versicherungsrechts ist RA Dr. Lang in dieser Art Auseinandersetzungen sehr erfahren.

Unsere Mandanten über uns:

(5 von 5) von P. H. bewertet am 03.11.2013 in Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht (Schadenersatz nach Unfall im Reitsport)

„Ich wurde bereits 2 mal nach Unfällen im Reitsport durch die Kanzlei vertreten. Ein Fall wurde gerichtlich, der andere außergerichtlich entschieden. Durch die kompetente Beratung und Vertretung konnten für mich hervorragende Regulierungen erzielt werden. Aktuell bearbeitet die Kanzlei einen dritten Fall für mich.“