Ihr Rechtsanwalt für Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht in Würzburg, München, Bad Kissingen und Gotha

Patent und Gebrauchsmuster

1.     Patente und Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster (letztere werden häufig als „kleines“ Patent bezeichnet) dienen dem Schutz technischer Erfindungen.

Die Inhaber eines solchen Schutzrechts erhalten räumlich und zeitlich befristet das alleinige Verfügungs- und Verwertungsrecht über/für ihre Erfindung. Wird die geschützte Erfindung von Dritten unerlaubt genutzt, kann der Inhaber des betroffenen Schutzrechts dagegen vorgehen und gegen den Verletzer insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Während Patentanmeldungen mehrere Jahre dauern können, ist Gebrauchsmusterschutz vergleichsweise schnell zu erlangen. So können Gebrauchsmustereintragungen regelmäßig bereits binnen weniger Wochen nach Anmeldung erfolgen.

Für die Erteilung eines Patents/Gebrauchsmusters müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Es muss eine Erfindung vorliegen, die

  • neu ist,
  • gewerblich anwendbar (das heißt wirtschaftlich verwertbar) ist und
  • auf einer erfinderischen Tätigkeit/einem erfinderischen Schritt beruht.

2.     Geschmacksmuster

Geschmacksmuster dienen hingegen dem Designschutz. Inhaber eines eingetragenen Geschmacksmusters erhalten auch bei diesem Schutzrecht das zeitlich begrenzte Recht, ihr Design ausschließlich zu benutzen. Dritten kann die unerlaubte Verwendung des geschützten Designs untersagt werden.

Geschmacksmusterschutz erfordert das Vorliegen folgender Voraussetzungen:

Es muss ein Muster (zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform) vorliegen, das

  • neu ist und
  • Eigenart aufweist.

3.     Unser Angebot

In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen in den vorstehend erläuterten Rechtsbereichen folgende Leistungen anbieten:

  • Wir können Sie vor Anmeldung eines Patents, Gebrauchsmusters oder Geschmacksmusters umfassend beraten und diese Schutzrechte für Sie anmelden.
  • Gerne vertreten wir Sie des Weiteren bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen in diesen Rechtsbereichen (zum Beispiel Abmahnung, Verletzung-, Nichtigkeits- und Einspruchsverfahren).
  • Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Verwertung Ihrer Schutzrechte (zum Beispiel Anfertigung individuell angepasster Lizenzverträge) zur Verfügung.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot oder erläutern Ihnen die im Falle der Rechtsverteidigung Ihres Schutzrechts (zum Beispiel Vertretung nach Erhalt einer Abmahnung) anfallenden Kosten.

Rufen Sie uns einfach unverbindlich über die Telefonnr. 0931/22222 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@steinbock-partner.de und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Mandate können aus dem gesamten Bundesgebiet wahrgenommen werden, da das Gespräch dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.