Ihr Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht in Würzburg, München, Bad Kissingen und Gotha

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Das öffentliche Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat in Bezug auf Bauvorhaben und städtebauliche Planung. Bauvorhaben ist dabei alles, was nicht nur vorübergehend mit dem Erdboden verbunden wird – darunter können auch Garagen, Swimming Pools oder einfache Erdaufschüttungen fallen. Außerdem ist oft auch für eine reine Nutzungsänderung eine Genehmigung erforderlich, wenn beispielsweise ein vorher privat genutztes Gebäude gewerblich genutzt werden soll. Umfasst sind aber nicht nur Genehmigungserfordernisse, sondern auch das Vorgehen gegen bestimmte Vorgaben oder Bebauungspläne. Nicht darunter fallen hingegen Verträge mit Bauunternehmen oder Architekten – diese gehören zum privaten Baurecht.

Im öffentlichen Baurecht gibt es zahlreiche Konstellationen, die zu Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten führen können:

  • Die Baubehörde versagt mir die beantragte Baugenehmigung – was kann ich tun?
  • Brauche ich für mein geplantes Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?
  • Wie kann ich mich gegen ein ungewolltes Bauvorhaben des Nachbarn wehren?
  • Ich möchte gegen den Bebauungsplan meiner Gemeinde vorgehen, weil mich dieser beeinträchtigt.
  • Was kann ich gegen umweltrechtliche Bauvorgaben, die unverhältnismäßig teuer sind, machen?

Wieso wir?

Durch unsere breite Aufstellung haben wir sowohl im öffentlichen als auch im privaten Baurecht Fachleute mit den erforderlichen Kenntnissen. Wir können Sie daher umfassend und in allen Bereichen beraten, sollte ein weiteres Problem auftauchen. Am wichtigsten ist uns, dass unsere Mandanten stets den vollen Überblick haben. Daher erläutern wir Ihnen immer alles, sodass Sie die Probleme auch verstehen, ohne „Juristendeutsch“ zu sprechen.

Fachbegriffe aus dem öffentlichem Baurecht von A – Z