Engmaschige Testpflicht für Pflegekräfte im Seniorenheim gekippt

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof gab dem Eilantrag einer Pflegedienstleiterin, die wir vertreten, statt. Die engmaschige Testpflicht, der Pflegekräfte sich mit mindestens 3 Corona-Tests pro Woche bislang unterziehen mussten, wird nun ab morgen, dem 04 März, ausgesetzt. Begründet wurde der Eilantrag von Rechtsanwalt Dr. Lang damit, dass die Bewohner und Pflegekräfte doppelt geimpft seien. Für die behördliche Überwachung durch engmaschiges Testen ist aber zumindest der Verdacht einer Infektion vorausgesetzt.

Eine Angehörige, die ebenfalls einen Eilantrag einreichte, war allerdings nicht erfolgreich. Die Testpflicht für Besuchende der Seniorenheime besteht weiterhin.