Allianz: Zwei Milliarden Rückerstattung für Verbraucher aufgrund unwirksamer Vertragsklauseln

Das OLG Stuttgart hat die Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherung-AG nach einer Klage der Verbraucherzentrale für unwirksam erklärt (wir verweisen hier auch auf unseren Beitrag „LG Stuttgart kippt Stornoabzüge bei Allianz“, https://www.steinbock-partner.de/news/recht/lg-stuttgart-kippt-stornoabzuege-bei-allianz/). Es geht hier um Bedingungen, die von der Allianz vom 01.07.2001 bis Ende 2007 verwendet wurden (Urteil vom 18.08.2011, AZ.: 2 U 138/10).
Aufgrund des Urteils ergeben sich Ansprüche in Millionenhöhe von ehemaligen Kunden der Allianz wegen zu geringer Rückkaufswerte oder einbehaltener Stornokosten. Sollten Sie betroffen sein, steht Ihnen unser Rechtsanwalt Dr. Lang, Fachanwalt, für Rückfragen und eine Prüfung Ihres Vertrages gerne zur Verfügung.

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