Messeabsage und coronabedingte Hotelstornierung

Dieses Problem hatte auch unser Mandant. Für die Ausstellung auf einer geplanten Fachmesse wurden bereits 2019 über eine Buchungsagentur Hotelzimmer zu den messeüblichen hohen Zimmerpreisen gebucht und bezahlt. 2020 wurde die Messe dann coronabedingt abgesagt. Der Buchungsvermittler weigerte sich aber, die bereits bezahlte Summe zurückzuerstatten, obwohl keins der teuren Zimmer in Anspruch genommen wurde.

Diesem Verhalten hat das OLG Köln in einem ähnlichen Fall (OLG Köln, Urteil vom 14.05.2021 – 1 U 9/21, Rn. 34 ff. Rspr.-Datenbank NRW) einen Riegel vorgeschoben: Die Risikoverteilung liege auf beiden Seiten; der Vertrag müsse dementsprechend angepasst werden.

Dabei ist nach dem OLG auch zu berücksichtigen, dass nur aufgrund der Messe überhaupt solch hohen Preise verlangt werden konnten. Das OLG hielt daher eine hälftige Kostenteilung für angemessen. In unserer anwaltlichen Aufforderung mit dieser klaren Rechtsprechung konfrontiert, lenkte auch die Buchungsagentur in unserem Fall schnell ein und erkannte die Rückzahlung der Hälfte der Kosten, immerhin über 15.000 EUR, an.

Stehen auch Ihnen Ansprüche gegen Hotels oder Buchungsvermittler zu?

Wir bei Steinbock & Partner sind der Meinung, dass die Nachwirkungen der Pandemie nicht einseitig auf dem Rücken einer Partei ausgetragen werden dürfen. Gern prüfen wir für Sie, ob auch in Ihrer Konstellation ein Anspruch auf Anpassung des Vertrages und Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen besteht. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu Darlehenswiderrufen zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch unter 0931 22222 oder per E-Mail an info@steinbock-partner.de.