Insolvenz CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 – Beratung vom Rechtsanwalt aus Würzburg zum Anspruch auf Schadensersatz

Anlagemodell CSA gescheitert – Anspruch auf Schadensersatz?

Am 01.07.2015 hat das Amtsgericht Würzburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 eröffnet. Die Aktenzeichen des Insolvenzgerichts Würzburg lauten IN 55/15 und IN 56/15). Spätestens zum jetzigen Zeitpunkt sollten sich die Anleger einen Rechtsanwalt suchen, der sie im Insolvenzverfahren und bei der Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unterstützt.

Die beiden CSA Beteiligungsfonds waren Teil der Firmenstruktur um Frankonia und Deltoton, bei denen es in den letzten Jahren vermehrt zu Unregelmäßigkeiten gekommen war.

CSA – Hoher Schaden droht

Totalverlust der Anlage möglich

Aufgrund der Einleitung des Insolvenzverfahrens ist es denkbar, dass die Anleger am Schluss wenig bis gar keine Auszahlungen erhalten. Insolvenzquoten von 2% sind keine Seltenheit, teilweise werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auch schon erfolgte Ausschüttungen zurück verlangt.

CSA-Raten werden weiter eingezogen

Bereits im März war von Seiten des vorläufigen Insolvenzverwalters entschieden worden, dass die Raten weiter eingezogen werden. Neben der Gefahr die bisher eingezahlten Raten zu verlieren, soll daher weiterhin gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen werden.

Vertretung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt aus Würzburg

Bei dem aktuellen Stand des Verfahrens macht es auf jeden Fall Sinn, sich durch einen Anwalt vor Ort vertreten zu lassen. Gerade der Sitz unserer Kanzlei in Würzburg erleichtert die Durchsetzung Ihrer Rechte ungemein. Während ein auswärtiger Anwalt entweder eine lange Anreise hat oder sowie so im Falle einer Verhandlung einen Kollegen vor Ort beauftragen muss, fallen bei uns keine Reisekosten an. Weiterhin bestehen kurze Wege und wir kennen aus unserer langjährigen Tätigkeit die zuständigen Richter am Landgericht Würzburg.

Gerade wenn es um Anlagen im Bereich des Kapitalanlagenrechts geht, ist es wichtig, einen erfahrenen und auf diesem Gebiet sattelfesten Anwalt an seiner Seite zu wissen.

Kontaktieren Sie uns daher unter unserer Würzburger Nummer 0931 22222, per Mail info@steinbock-partner.de oder mit dem nebenstehenden Callback-Service.

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