RA Stegmann ist nun Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat Herrn Rechtsanwalt Alexander Stegmann gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.

Diese Bezeichnung setzt den Nachweis erheblicher praktischer Erfahrungen und Fortbildungen auf den Gebieten

– Recht der Wohnraummietverhältnisse

– Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht

– Wohnungseigentumsrecht

– Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts

– Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht

– Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts

voraus. Rechtsanwalt Stegmann hat diese Nachweise erbracht.

Wir freuen uns, unseren Mandanten damit nach Arbeitsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht sowie Erbrecht bereits vom achten Fachanwaltstitel innerhalb der Partnerschaft berichten zu können.

t stegmann