RA Stegmann ist nun Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat Herrn Rechtsanwalt Alexander Stegmann gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.
Diese Bezeichnung setzt den Nachweis erheblicher praktischer Erfahrungen und Fortbildungen auf den Gebieten
– Recht der Wohnraummietverhältnisse
– Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
– Wohnungseigentumsrecht
– Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
– Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
– Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts
voraus. Rechtsanwalt Stegmann hat diese Nachweise erbracht.
Wir freuen uns, unseren Mandanten damit nach Arbeitsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht sowie Erbrecht bereits vom achten Fachanwaltstitel innerhalb der Partnerschaft berichten zu können.
