Rechtsanwältin Finkenberger Fachanwältin für Erbrecht

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat Frau Rechtsanwältin Verena Finkenberger gestattet, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen.

Diese Bezeichnung setzt den Nachweis erheblicher praktischer Erfahrungen und Fortbildungen auf den Gebieten

– materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien- , Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht

– Internationales Privatrecht im Erbrecht

– vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung

– Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft

– steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht

– Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

voraus. Rechtsanwältin Finkenberger hat diese Nachweise erbracht.

Wir freuen uns, unseren Mandanten damit nach Arbeitsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht sowie Mietrecht bereits vom achten Fachanwaltstitel innerhalb der Partnerschaft berichten zu können.

rechtsanwaeltin verena finkenberger