Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Würzburg, München, Bad Kissingen und Gotha

Mietrecht

Ein Mietverhältnis ist wie eine Ehe ein Dauerschuldverhältnis. Alleine in Deutschland wohnen Millionen von Menschen in einer Mietwohnung. Der Unterschied zu einer Ehe besteht darin, dass es im Rahmen eines Mietvertrages (zumindest für den Vermieter) oft schwieriger ist, sich von dem anderen endgültig zu „trennen“.

Im Rahmen eines solchen Mietverhältnisses können zahlreiche Probleme auftreten.

Nachfolgend eine kleine Auswahl unserer Beratungs- und Vertretungsbereiche:

  • Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Vermietung von gewerblich und privat genutzten Immobilien
  • Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln (z. B. von sog. Schönheitsreparaturklauseln).
  • Ordentliche und außerordentlichen Kündigungen (Eigenbedarfskündigungen, Kündigungen wegen Zahlungsverzugs u.ä.)
  • Vertretung bei Räumungsklagen
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Modernisierungsmaßnahmen.
  • Mietmängel
  • u.v.m.

Bei allen mietrechtlichen Fragestellungen steht Ihnen Rechtsanwalt Alexander Stegmann gerne zur Verfügung.

Des Weiteren sind wir in der Lage, den im Rahmen eines Mietverhältnisses ebenfalls relevanten Bereich der Steuerberatung abzudecken. Im Bereich der Steuerberatung stellen sich z.B. im Zusammenhang mit der Vermietung von Objekten für Vermieter regelmäßig folgende Fragen:

  • Was ist zu beachten bei der Vermietung an nahe Angehörige (Kinder, Geschwister, Eltern etc.)?
  • Wie werden Reparaturen und Instandhaltungen steuerlich berücksichtigt?
  • Welche Kosten sind überhaupt ansetzbar bzw. ab wann rechnet sich eigentlich eine Vermietung?
  • Sind steuerliche Förderungen bei Vermietungen möglich?

Bei allen steuerrechtlichen Fragestellungen steht Ihnen unsere Steuerabteilung gerne zur Verfügung.

Auf Wunsch kann die gesamte Mandatsabwicklung auch via Telefon, Fax und E-Mail erfolgen.

Ihre Kanzlei Steinbock & Partner

Fachbegriffe aus dem Mietrecht von A – Z

Unser Ziel ist nicht, Wikipedia zu ersetzen. Sondern wir möchten unseren Mandanten wie auch Lesern die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund schreiben wir auch mit möglichst wenigen Fachbegriffen, sondern bemühen uns um klare, verständliche Sprache. Eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall kann dies aber ebenfalls nicht ersetzen, die Erläuterungen haben insofern auch nicht den Anspruch, jeden seltenen Sonderfall mit abzudecken.